Sexuelle Belästigungen

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Urteil wegen sexueller Belästigung

Der Chef einer städtischen Verwaltung wollte von der Mitarbeiterin die genaue BH-Größe wissen. Zudem erkundigte er sich, ob er sie „anmachen dürfe“ und schlug Treffen zur „gemeinsamen Entspannung“ vor. Das müssen sich die Frauen, die mit ihm arbeiten, nicht gefallen lassen. Der Beamte wurde seines Posten enthoben und um eine Position zurückgestuft, urteilte das Verwaltungsgericht Trier.

Urteil wegen Brust-Belästigung

Im Einzelhandel fasste ein Verkäufer einer Kollegin an den Busen. Er wurde fristlos gekündigt. Der Verkäufer klagte auf Wiedereinstellung. Das Arbeitsgericht Frankfurt urteilte: Die fristlose Kündigung ist gerechtfertigt.

Sexuelle Belästigung per SMS

Noch so ein Beispiel, bei dem Machtausübung und sexuelle Belästigung einhergehen: Ein Vorgesetzter bedrängte eine Auszubildende per SMS und forderte sie zum Geschlechtsverkehr auf. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz urteilte: Weil sich Azubis in einer besonderen Abhängigkeit befinden, ist die fristlose Entlassung des Vorgesetzten gerechtfertigt.

SMS-Flirt

Die Grenzen zur Belästigung per SMS sind nicht immer eindeutig. Ein Bankangestellter flirtete mit einer Kundin per SMS und sprach sie in der Schalterhalle an. Die Frau fühlte sich belästigt. Doch die Kündigung des Mitarbeiters war nicht gerechtfertigt, wie das Landesarbeitsgericht Rheinland Pfalz urteilte. Der Angestellte machte sich allerdings des Datenmissbrauchs schuldig – er hatte die Telefonnummer der Frau aus der Kundendatei entnommen.

Belästigung mit dem Smartphone

Das Zeigen von Bildern mit modernen Handys hat seine Grenzen: Ein Krankenpfleger schickte einer Kollegin auf dem Mobiltelefon Bilder mit nackten Frauen und belästigte sie obendrein mit anzüglichen Anrufen, während er im Alkohol-Rausch war. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein urteilte: Die fristlose Kündigung ist rechtens.

Sex gegen Geld

Manche unmoralischen Angebote können mit Geldstrafen enden. Ein Mann bot einer Frau, die er gerade kennengelernt hatte, Geld gegen Sex an. Die Frau, die keine Prostituierte war, fühlte sich dadurch in ihrer Ehre verletzt. Wegen Beleidigung verurteilte das Oberlandesgericht Oldenburg den Mann zu einer Geldstrafe.

Bemerkungen zur Kleidung

In einem Möbelhaus wollte ein Angestellter von seiner Kollegin wissen, warum sie keinen Minirock trage. Und ob sie beim Essen schon mal Sex gehabt habe. Das Bundearbeitsgericht urteilte: Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung.

Verbale sexuelle Belästigung

In einem Baumarkt sagte ein Mitarbeiter der Kollegin, sie stehe wohl „auf dicke Eier“. Einer anderen Mitarbeiterin empfahl er vor ihrem Tauchurlaub: „Dann können Sie ja schon einmal bei mir unter dem Tisch anfangen zu schnorcheln“. Doch dem Mann konnte nicht fristlos gekündigt werden, wie das Arbeitsgericht Düsseldorf urteilte. Der Angestellte habe 26 Jahre lang untadelig gearbeitet und sei nicht vom Arbeitgeber zuvor abgemahnt worden. Daher sei die fristlose Kündigung nicht verhältnismäßig.

Rechtlicher Hintergrund:

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) definiert sexuelle Belästigung als „unerwünschte sexuelle Handlungen und Aufforderungen zu diesen, sexuell bestimmte körperliche Berührungen, Bemerkungen sexuellen Inhalts sowie unerwünschtes Zeigen und sichtbares Anbringen von pornografischen Darstellungen“, die die Würde der betreffenden Person verletzen – „insbesondere wenn ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird“. Dazu gehören obszöne Witze ebenso wie sexuelle Anspielungen, ungewollte Berührungen genauso wie Nacktfotos im Büro.

Stets sind die Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen. Zudem sind Vorwürfe zu beweisen.


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