Sind Grabpflegekosten Nachlassverbindlichkeiten?

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Für Nachlassverbindlichkeiten haftet der Erbe. Sie sind in den §§ 1967 – 1969 BGB geregelt. Es handelt sich um Schulden des Erblassers.

Es wird zwischen Erblasserschulden und Erbfallschulden unterschieden. Erblasserschulden wurden vom Erblasser schon zu Lebzeiten begründet, beispielsweise wenn Kreditverbindlichkeiten oder Geschäftsschulden bestehen.

Erbfallschulden entstehen aufgrund des Erbfalls. Das sind z.B. Beerdigungskosten, Kosten der Verwaltung und der Abwicklung des Nachlasses, aber auch Pflichtteilsansprüche oder Vermächtnisse.

Nachlassverbindlichkeiten sind bei der Ermittlung der Höhe der Erbschaft von den Vermögenswerten abzuziehen und mindern damit die Erbmasse. Somit reduzieren sie beispielsweise auch Pflichtteilsansprüche.

Wichtig ist deshalb, welche Kosten tatsächlich zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören.

Die für die Pflege des Grabes anfallenden Kosten für mehrere Jahre können ziemlich hoch sein.

Ob Grabpflegekosten in zivilrechtlicher Hinsicht tatsächlich zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden.

Nachdem das erstinstanzliche Gericht die Grabpflegekosten als Nachlassverbindlichkeiten anerkannt hatte, entschied der BGH anders.

Der Erbe hat zwar die Beerdigungskosten zu tragen, aber dazu zählen die Grabpflegekosten nicht.  Etwas anderes gilt aber, wenn der Erblasser bereits zu Lebzeiten einen Grabpflegevertrag abgeschlossen hatte.

In dem entschiedenen Fall wurden die Grabpflegekosten nicht als Nachlassverbindlichkeit anerkannt, so dass sie den Nachlass nicht verringerten und sich damit der Pflichtteil erhöhte.

Zivilrechtlich konnten in dem entschiedenen Fall die Grabpflegkosten zwar nicht berücksichtigt werden, aber für das Erbschaftsteuerrecht ist ausdrücklich gesetzlich geregelt, dass die Grabpflegekosten als Nachlassverbindlichkeit abzuziehen sind.

Es ist deshalb in jedem einzelnen Fall sowohl für das Zivilrecht als auch für das Erbschaftsteuerrecht zu prüfen, ob und ggf. in welcher Höhe Grabpflegekosten als Nachlassverbindlichkeit berücksichtigt werden können.

Bei Fragen sollte daher im Zweifel rechtlicher Rat eingeholt werden.


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