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Smudo, Pippilotta & Verleihnix: Welche Babynamen sind in Deutschland erlaubt?

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Smudo, Pippilotta & Verleihnix: Welche Babynamen sind in Deutschland erlaubt?
anwalt.de-Redaktion

„Wie sollen wir unser Kind nennen?” Die Namenswahl ist ein Thema, das werdende Eltern während der Schwangerschaft begleitet.  

Dabei wird die Entscheidung von verschiedenen Fragen beeinflusst: Welcher Vorname passt besonders gut zum Nachnamen? Welchen Namen verbinden die werdenden Eltern mit etwas Positivem? Und soll das Kind nur einen oder mehrere Vornamen bekommen? 

Seit einiger Zeit scheint auch die Einzigartigkeit bei der Namenswahl zunehmend wichtiger zu werden. Immer mehr Eltern entscheiden sich für ausgefallene und ungewöhnliche Namen für ihre Kinder. Dabei orientieren sie sich unter anderem an der Namensgebung in den USA. Welche Regelungen es dazu in Deutschland gibt, erfahren Sie im Folgenden. 

Wer darf den Namen des Kindes auswählen?  

Die Personen, denen die elterliche Sorge zusteht, können den Namen des Kindes bestimmen. In der Regel sind dies die Eltern.  

In Ausnahmefällen steht das Sorgerecht auch Verwandten zu. Bei Findelkindern liegt die Verantwortlichkeit für die Namensgebung — und zwar sowohl für den Vornamen als auch für den Familiennamen — bei der zuständigen Verwaltungsbehörde. 

Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es für die Namenswahl?

In Deutschland gibt es keine gesetzlichen Vorgaben für die Namenswahl. Die Eltern sind in ihrer Entscheidung grundsätzlich frei.  

Allerdings muss das Kind beim Standesamt angemeldet und der Name in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Dabei hat der zuständige Standesbeamte das Recht, in bestimmten Fällen Bedenken gegen die Namenswahl zu äußern und damit eine Prüfung einzuleiten. Dies wird insbesondere dann der Fall sein, wenn der gewählte Name aus Sicht des Standesbeamten geeignet ist, das Kindeswohl zu gefährden — etwa weil er lächerlich oder entwürdigend ist. 

In diesem Fall können die Eltern ein Namensgutachten erstellen lassen, das die Eignung ihres Wunschnamens nachweist. Ein solches wird unter anderem von der Namensforschungsstelle an der Universität in Leipzig und von der Gesellschaft für deutsche Sprache e. V. erstellt und kostet zwischen 30 und 60 Euro. In manchen Fällen muss sogar ein Gericht über den Namenswunsch entscheiden. 

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Richtlinien für Vornamen

Auch wenn gesetzliche Vorgaben fehlen, haben sich in Deutschland durch Rechtsprechung und Gewohnheitsrecht Richtlinien für die Namensgebung entwickelt: 

  • Vornamen sollen eindeutig als Vornamen erkennbar sein. 

  • Vornamen sollen das Geschlecht des Kindes erkennen lassen. Ein zweiter Vorname, der eindeutig auf das Geschlecht hinweist, ist allerdings nicht mehr zwingend erforderlich. 

  • Vornamen dürfen nicht erniedrigend, lächerlich, beleidigend oder herabsetzend sein.  

  • Adelstitel und akademische Titel gelten nicht als Vornamen.  

  • Krankheiten oder medizinische Bezeichnungen sind unzulässig. 

  • Markennamen, Ortsnamen, Familiennamen und negativ besetzte Begriffe sind als Vornamen ungeeignet. Ausnahme: wenn der Name international als Name anerkannt ist und nur national einen Familiennamen oder eine Marke darstellt (z. B. Anderson). 

  • Es ist nicht genau festgelegt, wie viele Namen zulässig sind, aber es sind wohl fünf. 12 Vornamen sind auf jeden Fall zu viel. 

  • Gebräuchliche Kurzformen eines Vornamens sind erlaubt, Koseformen nicht.  

  • Biblische Namen mit negativer Konnotation sind nicht erlaubt (z. B. Judas). Heiligennamen und andere Namen aus der Bibel sind erlaubt (z. B. Jesus). 

  • Geschwister dürfen nicht den gleichen Erst-Namen tragen.  

An diesen Vorgaben orientieren sich grundsätzlich Standesbeamte und Gerichte, wenn sie über die Zulässigkeit eines Namens entscheiden. Es bleibt jedoch ein Ermessensspielraum, wann ein Name das Kindeswohl gefährdet. So wurden beispielsweise Chanel und Solarfried als Namen zugelassen. 

Sonderfall: Adolf

Obwohl der Name Adolf in Deutschland sofort mit negativen Assoziationen verbunden wird, darf er in der Regel weiterhin vergeben werden, denn er hat als Vorname eine lange Tradition. Allerdings steht es den Standesämtern frei, eine Begründung für die Namenswahl zu verlangen. Damit soll verhindert werden, dass rechtsgerichtete Familien ihr Kind aus historischen oder politischen Gründen Adolf nennen. 

Wann muss man sich für einen Namen entschieden haben?  

Die Geburt eines Kindes muss dem Standesamt innerhalb einer Woche gemeldet werden. Normalerweise wird das Kind benannt und bekommt eine Geburtsurkunde ausgestellt.  

Wenn man sich bis dahin noch nicht für einen Namen entschieden hat, besteht die Möglichkeit, diesen innerhalb eines Monats zu bestimmen. In diesem Fall stellt das Standesamt nur eine Geburtsbescheinigung aus. Sollte nach Ablauf der Frist immer noch kein Name vorhanden sein, wird die Angelegenheit dem Familiengericht vorgelegt, das einem Elternteil das Recht zur Bestimmung des Namens einräumt. 

Ausgefallene Vornamen, die zugelassen oder abgelehnt wurden

Wichtig: Es gibt keine verbindliche Liste der in Deutschland zugelassenen und verbotenen Namen. Nachfolgend ist eine Auswahl der nach derzeitigem Stand verbotenen und erlaubten Namen aufgeführt. Aufgrund des Ermessens der Standesbeamten kann es im Einzelfall oder in Zukunft zu abweichenden Entscheidungen bezüglich der hier aufgeführten Namen kommen. 

Beispiele zugelassener Vornamen

Bo

Champagna

Christ

Cinderella-Melodie

Dakota

Dee-Jay

Frodewin

Hannibal

Klee

Matt-Eagle

Milka

Nemo

Nussi

Pepsi-Carola

Pippilotta

Popo

Prestige

Rain

Rapunzel

Schneewittchen

Schokominza

Sheriff

Siebenstern

Smudo

Snow

Sultan

Summer

Sunshine

Tarzan

Winnetou

Beispiele abgelehnter Vornamen

Bierstübl

Blitz

Borussia

Crazy Horse

Doktor

Excalibur

Ferrari

Holunder

Joghurt

Junge

Jürgenson

Knirpsi

König

Lenin

Lord

McDonald

Mickilauda

Nelkenheini

Osama bin Laden

Pain

Peanut

Pinocchio

Popcorn

Puhbert

Puppe

Regen

Regenbogen

Rosenherz

Satan

Scheißerle

Schnucki

Schroeder

Shaggy

Skywalker

Sonne

Sonnenschein

Sputnik

Stone

Tom Tom

Urmel

Vaginia

Verleihnix

Waldmeister

Whisky

Wikileaks

Was gilt in anderen Ländern?

In Österreich gelten ähnliche Regeln wie in Deutschland. Allerdings gibt es keine zahlenmäßige Begrenzung der Vornamen.   

Strenger als in Deutschland ist man beispielsweise in Portugal. Dort gibt es eine offizielle Liste der erlaubten Vornamen. 

In den USA kann man sein Kind zum Beispiel nach Städten, Himmelsrichtungen, Comichelden oder Automarken benennen. Hier können die Eltern ihrer Kreativität freien Lauf lassen. 

Möglichkeit der Namensänderung bei Erwachsenen

Wer als Erwachsener mit seinem Namen unzufrieden ist, kann beim Standesamt einen Antrag auf Namensänderung stellen. Allerdings wird eine Namensänderung nicht ohne Weiteres genehmigt. Der Betroffene muss nachweisen, dass er unter seinem Namen leidet — etwa weil dieser lächerlich ist. Es müssen schwerwiegende persönliche Gründe vorliegen. 

Wenn Sie den Wunsch haben, Ihren Namen zu ändern, kann Sie ein Rechtsanwalt umfassend beraten und Ihre Erfolgsaussichten einschätzen. Finden Sie heute noch den passenden Anwalt für Namensrecht auf anwalt.de.

(PBI)

Foto(s): ©Adobe Stock/dusanpetkovic1

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