Steuerfreies Vermächtnis über den Freibetrag hinaus?

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Bei Erbschaften, Vermächtnissen und Schenkungen sind neben den erbrechtlichen Regelungen vor allem auch steuerrechtliche Aspekte zu beachten. Gehen die Zuwendungen des Erblassers an eine einzelne Person über einen gewissen Wert (Freibetrag) hinaus, sind diese Zuwendungen der Besteuerung zu unterwerfen. Seinem Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner darf man beispielsweise Gegenstände oder Geldbeträge mit einem Wert von maximal EUR 500.000 steuerfrei zuwenden, seinen Kindern maximal EUR 400.000. Der „überschießende“ Betrag der Erbschaft oder des Vermächtnisses wird versteuert.

Die Steuerpflicht gilt auch für zunächst nicht steuerpflichtige Zuwendungen, welche innerhalb des sog. 10-Jahres-Zeitraums in Verbindung mit späteren Zuwendungen den Freibetrag übersteigen. Hat ein Familienvater beispielsweise seinem Kind schenkweise EUR 400.000 überlassen und sieht sein Testament ein weiteres, demselben Kind zugewandtes Vermächtnis in gleicher Höhe vor, würde die Steuerpflicht für das Vermächtnis in Höhe von EUR 400.000 der Steuerpflicht unterliegen, sofern der Familienvater nicht später als zehn Jahre nach der ersten Schenkung verstirbt.

Unser Rechtstipp: Die angesprochene Steuerpflicht bei mehrmaligen Zuwendungen lässt sich mithilfe einer aufschiebenden Bedingung umgehen. Bei aufschiebenden Bedingungen sieht das Steuerrecht vor, dass diese erst mit Bedingungseintritt den Erwerb und somit auch die Steuerpflicht bewirken. Wählt man eine Bedingung, die erst nach Ablauf der zehn Jahre eintritt oder bestimmt man die Fälligkeit der unter einer Bedingung stehenden Vermächtnisses auf einen Tag nach Ablauf des 10-Jahres-Zeitraums, kann eine Steuerpflicht umgangen werden. 

Zum Thema Erbschaftsteuerrecht sowie allen anderen erb- und steuerrechtlichen Themen beraten wir Sie gerne umfassend. Sie erreichen uns unter der Nummer 040/528 403 – 0 oder per E-Mail unter info@rugefehsenfeld.de.

DISCLAIMER: Dieser Beitrag ersetzt keine umfassende steuerliche bzw. rechtliche Beratung durch einen Steuerberater und/oder Rechtsanwalt im Einzelfall. Es handelt sich um einen rein informativen Beitrag. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der in dem Beitrag verwendeten Informationen wird keine Garantie übernommen. Jegliche Haftung für Schäden, die ihre Entstehung in der Nutzung oder Nichtnutzung von Informationen in diesem Beitrag haben, wird ausgeschlossen.


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