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Stiftung gründen: So erhalten Sie Steuerbegünstigungen

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Stiftung gründen: So erhalten Sie Steuerbegünstigungen

Stiftungen eignen sich als Geldanlage für diejenigen, die ihr Vermögen in einen guten Zweck investieren möchten. Zudem winken lukrative Steuervorteile. Das müssen Stifter beachten:

Die wichtigsten Fakten

  • Eine Stiftung benötigt einen klar definierten Stiftungszweck.
  • Diesen muss sie in ihren Handlungen konsequent einhalten.
  • Die Steuervorteile einer Stiftung gelten nur, wenn die Stiftung gemeinnützig ist.
  • Stiftungen erlangen generell den Status der gemeinnützigen Stiftung, indem sie Bildungseinrichtungen fördern oder ein soziales Projekt betreuen.
  • Die gebräuchlichste Stiftungsform in Deutschland ist die Stiftung des bürgerlichen Rechts.

So gehen Sie vor

  • Achten Sie darauf, den Stiftungszweck nicht zu eng zu definieren, da eine nachträgliche Änderung oft nicht möglich ist.
  • Entscheiden Sie sich für eine Rechtsform. Denkbar ist etwa die Treuhandstiftung oder der Stiftungsverein.
  • Lassen Sie sich von einem Anwalt für Handelsrecht und Gesellschaftsrecht beraten, wie sie bei der Gründung am besten vorgehen.

Die Voraussetzungen zur Gründung

Eine Stiftung gründen dürfen natürliche Personen ab 18 Jahren sowie juristische Personen wie Unternehmen und rechtsfähige Vereine. Voraussetzung ist lediglich, dass genügend Vermögen vorhanden ist, das gestiftet werden kann.

Ein einheitliches Stiftungsgesetz gibt es nicht. Die Grundsätze der Gründung einer rechtsfähigen Stiftung – der üblichen gewählten Stiftungsform – sind in den §§ 80 ff. BGB festgelegt. Des Weiteren finden sich die Regelungen unter anderem in spezifischen Stiftungsgesetzen für jedes Bundesland.

Wählen Sie den Stiftungszweck

Jede Stiftung benötigt ein klar definiertes Ziel, dem sie ihre Arbeit widmet.

95 Prozent aller Stiftungen in Deutschland verfolgen gemeinnützige Zwecke wie die Finanzierung medizinischer Forschungsprojekte oder die Förderung von Kulturveranstaltungen.

Da solche Stiftungen einen Beitrag zur Gesellschaft leisten, erhalten sie Steuerbegünstigungen. So sind sie etwa von der Gewerbesteuer, der Körperschaftssteuer und der Kapitalertragsteuer befreit. Auch Spenden an die Stiftung lassen sich als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Nur gemeinnützige Stiftungen besitzen Steuervorteile

ese Begünstigungen haben allerdings zur Voraussetzung, dass das zuständige Finanzamt die Gemeinnützigkeit anerkannt hat. Stiftungen, die rein aus privatem Interesse gegründet wurden, erhalten keine steuerlichen Vorteile. Dazu gehören Unternehmensstiftungen und Familienstiftungen, deren Vermögen ausschließlich der Förderung von Familienmitgliedern zugutekommt.

Ein einmal festgelegter Stiftungszweck kann bei vielen Stiftungen nicht nachträglich geändert werden. Achten Sie daher darauf, den Zweck Ihrer Stiftung nicht zu spezifisch zu formulieren und ihr genügend Handlungsspielraum einzuräumen.

Wie hoch muss das Vermögen einer Stiftung sein?

Über die Höhe des Stiftungsvermögens gibt es generell keine gesetzlichen Vorschriften. Das Vermögen muss jedoch ausreichen, um den Zweck Ihrer Stiftung erfüllen zu können. Ob das gegeben ist, prüft die staatliche Stiftungsaufsichtsbehörde Ihres Bundeslands immer im Einzelnen. Die meisten Stiftungsbehörden empfehlen einen Betrag von mindestens 50.000 Euro.

Vorsicht: Bei der Gründung verpflichten Stifter sich langfristig. Die Stiftung aufzulösen und Kapital zu entnehmen, ist üblicherweise nicht möglich. Mit dieser Maßnahme will der Staat unter anderem verhindern, dass Stiftungen zur Steuerhinterziehung missbraucht werden.

Mögliche Rechtsformen einer Stiftung

Die Stiftung des bürgerlichen Rechts

Die Stiftung des bürgerlichen Rechts gemäß den §§ 80 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ist die Standardform und deswegen weitverbreitet. Sie hat unter anderem den Vorteil, dass sie keine Mitglieder oder Gesellschafter benötigt.

Eine Stiftung des bürgerlichen Rechts ist eine selbstständige juristische Person. Diese wird durch den Vorstand vertreten. Ein Nachteil ist allerdings, dass der Stiftungszweck nicht mehr verändert werden kann.

Die Treuhandstiftung

Eine Treuhandstiftung – auch unselbstständige oder nichtrechtsfähige Stiftung genannt – wird durch einen Vertrag zwischen einem Stifter und einem Treuhänder gegründet. Der Stifter überträgt das Stiftungsvermögen an den Treuhänder, der dafür bestimmte Auflagen erfüllen muss.

Unter anderem muss der Treuhänder das Stiftungskapital getrennt von seinem eigenen Vermögen verwalten und dafür sorgen, dass das Vermögen der Treuhandstiftung erhalten bleibt. Der Vorteil der Treuhandstiftung ist, dass einzelne Aufgaben, aber auch die gesamte Verwaltung auf den Treuhänder übertragen werden kann, was Verwaltungskosten spart.

Der Stiftungsverein

Ein Stiftungsverein wird gemäß den Regelungen für eingetragene Vereine gegründet (BGB §§ 21–79a). Hier ist eine Mindestgründerzahl von sieben Personen Pflicht. Die staatliche Kontrolle eines Stiftungsvereins wird durch das Finanzamt anstelle der Stiftungsaufsicht ausgeübt.

Die Stiftungs-GmbH

Die gemeinnützige GmbH (gGmbH) wird oft auch als „Stiftungs-GmbH“ bezeichnet. Für die Gründung einer solchen GmbH genügt das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital von 25.000 Euro. Auch die Gründung selbst läuft ab, wie es im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) geregelt ist.

Eine Genehmigung durch die Stiftungsaufsicht ist für die Gründung einer Stiftungs-GmbH nicht erforderlich. Das hat auch den Vorteil, dass der Geschäftszweck der Stiftungs-GmbH auch nachträglich geändert werden kann.

Die Gründung der Stiftung

Die Grundlage für die Errichtung einer Stiftung ist eine schriftliche Willenserklärung des Stifters, eine Stiftung gründen zu wollen. In der Fachsprache heißt dieses Dokument Stiftungsgeschäft.

Das Stiftungsgeschäft muss folgende Informationen enthalten:

  • Name und Sitz der Stiftung
  • Stiftungszweck
  • Höhe des Stiftungsvermögens
  • Zeitpunkt der Errichtung der Stiftung

Zudem benötigt die Stiftung eine Satzung. Sie ist ein Organisationsplan, der die Pflichten der Organe der Stiftung – der ehrenamtlichen Mitarbeiter, des Verwaltungsrats, des Vorstands etc. – enthält. Sie sollte zusätzlich zu Name, Rechtsform, Sitz und Zweck der Stiftung auch folgende Angaben enthalten:

  • Geschäftsjahr oder Wirtschaftsjahr der Stiftung von Eröffnungsbilanz bis Bilanzstichtag
  • Zusammensetzung und Erhaltung des Stiftungsvermögens
  • Informationen zur Gemeinnützigkeit
  • Verwendung der Vermögenserträge und Zuwendungen
  • einzelne Organe der Stiftung
  • Zusammensetzung des Vorstands und dessen Aufgaben

Stifter müssen die Satzung zusammen mit dem Stiftungsgeschäft der zuständigen Stiftungsbehörde zur Prüfung vorlegen. Erst durch die staatliche Anerkennung entsteht eine rechtsfähige Stiftung.

Nach erfolgter Anerkennung durch die Stiftungsbehörde muss der Stifter einen Freistellungsbescheid beim Finanzamt beantragen. Dieser ermöglicht es ihm, die Gemeinnützigkeit nachzuweisen.

Foto(s): ©Pexels/Alexander Suhorucov

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