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Testament, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

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Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie auch 2018 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb-, Familien- und Sozialrecht) geben praktische Tipps und Empfehlungen.

Wir sind in 2. Ehe verheiratet. Jeder hat aus 1. Ehe Kinder. Ist ein Berliner Testament sinnvoll?

Bei einem Berliner Testament setzen sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben und in der Regel die gemeinsamen Kinder zu Schlusserben nach dem Tod des überlebenden Ehegatten ein. In Patchwork-Konstellationen funktioniert dies meist nicht so problemlos, weil es vom Zufall abhängig ist, welcher der Ehepartner zuerst verstirbt. Nur die leiblichen Kinder haben jedoch Erb- und Pflichtteilsrechte. Bei der Testamentsgestaltung muss daher unter Beachtung des individuellen Vermögens genau geprüft werden, was durch die Erblasser gewollt ist und wie dies erreicht werden kann.

Können die Schwiegerkinder von einer Immobilie profitieren, die seit Generationen in der Familie weitervererbt wurde?

Ja, wenn die eigenen Kinder versterben und das Schwiegerkind – möglicherweise auch neben den Enkelkindern – erbt. Problematisch ist dies insbesondere, wenn das Schwiegerkind später wieder heiratet oder aus einer neuen Beziehung weitere Kinder hervorgehen. In diesem Fall geht das ursprüngliche Familienvermögen möglicherweise ganz „verloren“. Dies kann durch eine testamentarische Regelung verhindert werden.

Was passiert, wenn die Kinder vor den Eltern versterben?

In diesem Fall können beispielsweise die Enkelkinder die Pflichtteilsansprüche gegen den überlebenden Ehegatten geltend machen. Hierdurch entsteht häufig eine völlig unkalkulierbare Situation für den überlebenden Ehegatten. Eine Regelung im Testament ist zwingend erforderlich.

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Frank Simon

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Erbrecht

Fachanwalt für Familienrecht

Mediator


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