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Immobilien vererben oder zu Lebzeiten übertragen? Immobilienverkauf für eine höhere Rente?

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Die Fachanwälte und Mediatoren Kerstin Rhinow-Simon und Frank Simon (laut Focus gehören sie seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb-, Familien- und Sozialrecht und sind 2020 vom Stern und Capital zu den besten Anwaltskanzleien in Deutschland ausgezeichnet worden) geben praktische Tipps und Empfehlungen.

Ich habe eine eigene Immobilie aber eine geringe Rente. Gern würde ich die Immobilie verkaufen, um meine Rente aufzubessern, gleichzeitig aber auch in der Immobile wohnen bleiben. Geht dies?
Ja dies ist möglich, allerdings gibt es mehrere Möglichkeiten, wie beispielsweise die Verrentung der Immobilie. Der Eigentümer verkauft sein Haus und der Käufer garantiert ein meist lebenslanges Wohnrecht und zahlt statt des Kaufpreises eine monatliche Rente. Eine weitere Möglichkeit ist die Einräumung eines Nießbrauchs. Der Vorteil gegenüber einem Wohnrecht liegt darin, dass der Berechtigte die Wohnung noch vermieten kann, wenn er beispielsweise in ein Altenheim zieht. Der Nießbrauchsberechtigte erhält auch den um den Wert des Nießbrauchs gekürzten Kaufpreis.

Sind diese Varianten zu empfehlen?

Dies hängt sicherlich vom Einzelfall ab, zumal es zwischenzeitlich eine Vielzahl von Anbietern und Gestaltungsmöglichkeiten gibt. Sie könnten die Immobilie aber auch zum Marktpreis verkaufen und aus dem Erlös eine barrierefreie Wohnung erwerben oder mieten. Da kein Abzug für das Wohnrecht oder den Nießbrauch erfolgt, bleibt für den Verkäufer ein höherer Kaufpreis. Sie könnten mit dem neuen Eigentümer Ihres Hauses unter Umständen auch einen langfristigen Mietvertrag aushandeln und müssten nicht ausziehen. Wichtig ist die vorherige Beratung beispielsweise durch einen Fachanwalt für Erbrecht, um böse Überraschungen zu vermeiden.

Wie kann man den Streit um die Immobilie vermeiden?
Immobilieneigentümer sind gut beraten, durch eine Regelung im Testament einen späteren Erbstreit zwischen Kindern und eventuell dem überlebenden Ehegatten zu vermeiden. Teilungsanordnung in Testamenten, Vermächtnisse, lebzeitige Übertragungen oder auch ein Familienpool können dazu beitragen, dass die Objekte nicht zerschlagen werden, sondern im Familienbesitz bleiben.


Frank Simon
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Mediator (BAFM)

Foto(s): @ BSKP

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