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Vermögen gerecht zwischen Kindern teilen, aber wie?

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Fachanwalt und Mediator Frank Simon (laut Focus gehört er seit 2015 zu Deutschlands Top-Anwälten im Erb-, Familienrecht und ist seit 2020 vom Stern und Capital zu den besten Anwaltskanzleien in Deutschland ausgezeichnet worden) geben praktische Tipps und Empfehlungen.


Erben die Schwiegerkinder bei Tod der Schwiegereltern?

Zunächst einmal nicht. Bei Versterben der Eltern erben nach dem Gesetz nur der Ehepartner und/oder die Kinder bzw. Enkelkinder. Die Schwiegerkinder gehen zunächst leer aus.


Können die Schwiegerkinder aber von einer Immobilie profitieren, die seit Generationen in der Familie weitervererbt wurde?

Ja, wenn die eigenen Kinder versterben und das Schwiegerkind — möglicherweise auch neben den Enkelkindern — erbt. Problematisch ist dies insbesondere, wenn das Schwiegerkind später wieder heiratet oder aus einer neuen Beziehung weitere Kinder hervorgehen. In diesem Fall geht das ursprüngliche Familienvermögen möglicherweise ganz „verloren“. Dies kann durch eine testamentarische Regelung verhindert werden.


Wie kann das Vermögen zwischen den Kindern gerecht verteilt werden?

Die Aufteilung des Vermögens kann in einem Testament durch eine sog. „Teilungsanordnung“ oder durch Anordnung von Vermächtnissen verteilt werden. Häufig werden allerdings Ausgleichsansprüche der Kinder untereinander übersehen, was später, trotz einer eindeutigen testamentarischen Regelung zu Streit zwischen den Kindern führen kann. Dies kann durch ein „kluges“ Testament verhindert werden.


Frank Simon
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Erbrecht
Mediator

Foto(s): A. Scheunert

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