Testament – was Sie wissen sollten

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Dem Erblasser ist es unbenommen, von der gesetzlichen Erbfolge durch ein Testament abzuweichen. Das Testament stellt den letzten Willen des Erblassers dar. Aus diesem Grunde ist es auch nicht daraufhin zu prüfen, ob es eine gerechte Verteilung des Nachlasses beinhaltet. Der Erblasser kann seinen Nachlass frei nach seinem eigenen Willen verteilen, dabei hat kein Freund oder Verwandter Anspruch darauf, bedacht zu werden. Grenzen findet diese Testierfreiheit lediglich im Pflichtteilsrecht (siehe dort).

Das Testament kann als privates oder öffentliches Testament errichtet werden.

Das private Testament ist handschriftlich von vorne bis hinten abzufassen und möglichst mit Datum zu versehen. Es sollte erkennen lassen, dass es sich um einen letzten Willen handelt und muss auf jeden Fall handschriftlich unterschrieben sein.

Das öffentliche Testament wird vor einem Notar errichtet. Dieser sorgt dann für die ordnungsgemäße Formulierung und liest das Testament dem Erblasser von vorne bis hinten vor. Nachdem dieser und der Notar das Testament unterzeichnet haben, wird es in die amtliche Verwahrung gegeben und dann automatisch im Sterbefall eröffnet.

Beim privatschriftlichen Testament muss der Erblasser selbst beim Amtsgericht vorstellig werden und das Testament in Verwahrung geben.

Beide Formen, sowohl das handschriftliche als auch das notarielle Testament, sind voll wirksam.

Hat der Erblasser mehrere Testamente hinterlassen, so gilt das zeitlich zuletzt errichtete Testament.

Wenn eine Formulierung des Testamentes unklar ist, was bei privatschriftlichen Testamenten häufiger vorkommt, so ist das Testament so auszulegen, wie der Erblasser es gemeint hat. Dies ist eine Besonderheit, denn ansonsten sind im rechtsgeschäftlichen Verkehr Willenserklärungen immer so auszulegen, wie ein Dritter sie vernünftigerweise verstehen müsste. Beim Testamten hingegen zählt nur der Wille des Erblassers. Hierüber können dann bei Unklarheit weitere Umstände, so z. B. Zeugen, denen gegenüber sich der Erblasser in bestimmter Weise geäußert hat, gehört werden. 

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