Thomas-Cook-Pleite: Was tun?

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Die Thomas Cook-Pleite sorgt nicht nur für entgangene Urlaubsfreuden, sondern zieht auch große finanzielle Folgen nach sich. Etliche Unternehmen sind von der Pleite betroffen – und natürlich die unzähligen Touristen, die sich auf einen schönen Urlaub gefreut haben. Über 600.000 Personen konnten nicht in die Ferien fliegen und fragen sich nun, wie sie wenigstens ihr Geld zurückbekommen.

Reisevertrag kündigen?

Rechtsanwalt Guido Kluck erklärt: „Eine Möglichkeit liegt darin, gem. §§651a ff. BGB vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen und den Reisepreis von Thomas Cook zurückzuverlangen. Da das Unternehmen aber Insolvenz angemeldet hat und damit zahlungsunfähig ist, ist diese Möglichkeit nicht sehr erfolgversprechend.“

Versicherung?

Wer eine Pauschalreise gebucht hat, ist im Falle einer Insolvenz über den Sicherungsschein abgesichert. Das Problem: In Deutschland müssen die Versicherungsgesellschaften nur 110 Millionen Euro versichern. Da der der Schaden hier aber über 250 Millionen Euro liegt, hat die zuständige Kaera AG angekündigt, nur etwa 17,5 % des Reisepreises zu erstatten.

Bundesregierung?

Die Bundesregierung hat am 11.12.2019 angekündigt, die Differenz zu übernehmen. Es sei den Kunden nicht zumutbar, die komplexen offenen Rechtsfragen per Klageverfahren klären zu müssen. Im Gegenzug müssen die Reisenden ihre Ansprüche an die Bundesregierung abtreten, die diese dann durchsetzen wird. Weitere Informationen sollen Anfang 2020 folgen.

Chargeback?

„Bei Kreditkartenzahlungen kann das Chargeback-Verfahren innerhalb von maximal 120 Tage ab dem ersten Tag der gebuchten Reise bei Visa und 240 Tage bei Mastercard beantragt werden. Der entsprechende Antrag ist bei der kartenausgebenden Bank zu stellen.

Vorher muss der Schaden aber der Kaera AG gemeldet werden. Erst nach einer Rückmeldung der Kaera AG über die Höhe der Rückzahlung bzw. wenn 60 Tage ohne Rückmeldung vergangen sind, kann das Chargeback-Verfahren eingeleitet werden. Wird Geld zurückgezahlt, muss dieses an die Bundesregierung weitergegeben werden, wenn diese einspringt.“, erklärt Rechtsanwalt Guido Kluck.

Wir helfen Ihnen!

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Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/thomas-cook-pleite-was-tun/


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