ThomasLloyd: Cleantech Fonds verschieben Ausschüttungen erneut - jetzt reicht´s!

  • 3 Minuten Lesezeit

Die Cleantech-Fonds der ThomasLloyd Gruppe haben sich erneut mit einer Email bei Ihren Anlegern gemeldet und erneut Ausschüttungen, die eigentlich bis Ende Juni 2023 angekündigt waren, verschoben. Betroffen sind die Anlagen vom Typ CTI 5D, CTI 8, CTI 9D, CTI 15 sowie CTI Vario. 

Ständig neue Versprechen

Die Cleantech Fonds, konkret vor allem die Fondsgesellschafter Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG sowie die Fünfte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG hatten ihre Ausschüttungen bereits im Herbst 2020 ausgesetzt. Es folgte dann noch eine Sonderausschüttung im Dezember 2021. Seither werden die Anleger immer wieder vertröstet. 

Zunächst sollten die Ausschüttungen bis Ende März 2023 wieder ausgenommen werden. Danach folgte die Ankündigung, dass bis Ende Juni 2023 gezahlt werde. Jetzt wird die Wiederaufnahme von regelmäßigen Ausschüttungen für Oktober 2023 angekündigt. Sonderausschüttungen soll es dennoch im September 2023 und im Dezember 2023 geben. 

Begründet wird die Verschiebung erneut damit, dass es bei dem Verkauf von drei Biomasse-Kraftwerken aus den Philippinen zu Verzögerungen komme, da bedauerlicherweise bis zum heutigen Tage die letzten ausstehenden Bedingungen (Kauf-/Verkaufsgenehmigungen) nicht vorlägen.

Die Gesellschaft drückt den Anlegern ihr Bedauern aus und entschuldigt sich explizit für etwaig entstandene Unannehmlichkeiten. 

Keine Besserung in Sicht

Die Versprechungen der ThomasLloyd Gruppe, dass die eingetretenen Verzögerungen den wirtschaftlichen Erfolg der Anlagen nicht beeinträchtigen, mag langsam selbst der geduldigste Anleger keinen Glauben mehr schenken. 

Fakt ist, dass seit Herbst 2020 nicht mehr regelmäßig an die Anleger ausgezahlt wird. Viele haben die Anlagen seinerzeit wegen der monatlichen Ausschüttungen abgeschlossen. Hier fehlt den Anlegern seit fast drei Jahren eine monatliche Zahlung. Hier nur von Unannehmlichkeiten zu sprechen, grenzt an Verhöhnung der eigenen Anleger. 

Auch wird von der ThomasLloyd-Gruppe erneut kein konkreter Fahrplan vorgestellt, wie denn der Verkauf der drei philippinischen Biomasse-Kraftwerke konkret zur Umsetzung gelangen wird. 

Dem gebeutelten Anleger bleibt somit weiterhin nur das Prinzip Hoffnung.

Ausstieg und Rückabwicklung jetzt prüfen lassen

Für Anleger der Cleantech-Fonds der ThomasLloyd Gruppe hat die Kanzlei AdvoAdvice Rechtsanwälte mbB bereits mehrere Klagen eingereicht. Diese richten sich sowohl auf Abrechnung und Auszahlung der Anlagen nach ordentlicher Kündigung als auch für Rückabwicklung der Anlage. Hierbei muss überprüft werden, ob eine Falschberatung durch den seinerzeit tätigen Berater erfolgt ist oder ob Prospektfehler vorliegen. Für letztere haftet aus Sicht von AdvoAdvice die Gründungsgesellschafterin Cleantech Management GmbH. Auch ein Widerruf des Anlagevertrages ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich und sinnvoll. 

Anleger, die ihr Kapital bei der ThomasLloyd Gruppe angelegt haben, sollten sich aus der Sicht von Anwalt Dr. Tintemann dringend anwaltlichen Rat suchen und sich hierzu an einen Experten im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts wenden.

Unsere Fälle:

  • ThomasLloyd Investments GmbH (Genussrechte)
  • DKM Global Opportunities Fund 01 GmbH (atypisch stille Beteiligung) 
  • CT Infrastructure Holding Limited (B-Shares nach Zwangsumwandlung)
  • Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Zweite Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Dritte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • Vierte Cleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Genussrechte)
  • FünfteCleantech Infrastrukturgesellschaft mbH & Co. KG (Beteiligung)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Holding GmbH (Private Placement)
  • ThomasLloyd Cleantech Infrastructure Fund SICAV, Luxemburg

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie telefonische Ersteinschätzung zu Ihrer Anlage. Sie erreichen unsere Kanzlei unter 030 921 000 40 oder unter info@advoadvice.de. 

Weitere Informationen zu unserer Anlegergemeinschaft finden Sie unter:

https://advoadvice.de/themen/thomas-lloyd-anlegergemeinschaft/

und in unserem Blog unter 

www.advoadvice.de/blog.

Weitere Informationen zu dem Autor dieses Beitrags finden Sie unter https://tintemann.de




Foto(s): AdvoAdvice


Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Sven Tintemann

Beiträge zum Thema