Time-Share-Verträge in Spanien, Forderungsklage, Insolvenzforderung

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Time-Share-Klagen in Spanien

Aktuell 2020:

Insolvenzanmeldung und Geltendmachung Ihrer Forderung gegen Silverpoint Teneriffa – Insolvenzforderungsanmeldung durch unsere Kanzlei.

Praxisfall: Time-Share-Klage gegen Anfi Sales Gran Canaria 2020

RA D. Luickhardt, Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Spanien und Deutschland, und sein Legalium Team beraten und bearbeiten Ihre Klage gegen Anfi (Anfi Sales, Anfi Resorts, Anfi Beach Club, Anfi del Mar etc.) oder andere Unternehmen, die sich in rechtswidriger Weise durch den Abschluss von Time-Share-Verträgen bereichert haben, mit unserer Kanzlei vor Ort, in Maspalomas, Gran Canaria.

Prüfen Sie selbst Ihren Time-Share-Vertrag. Wenn er die folgenden rechtswidrigen Klauseln oder Unterlassungen hat, dann sollten Sie uns zur Vorprüfung einer Klage anfragen.

  • keine zeitliche Beschränkung des Time-Share-Vertrages (gesetzlich: 50 Jahre)
  • keine eindeutige Bestimmung des Apartments (Wochenangabe, Grundbuchnummer)
  • Anzahlungen auf den Kaufpreis in der Widerspruchsfrist
  • fehlende Belehrung zu den Widerspruchsfristen
  • Irreführung des Verbrauchers durch Benennung des Time-Share-Vertrags als Urlaubspaket, Reisevergünstigungen, Vacation Membership, Anfi Vacation Club, Clubmitgliedschaft etc.

Mit der Pressemitteilung vom 21.10.2019, dass Anfi zu einer Zahlung einer Schadensersatzforderung zugunsten eines Time-Share-Geschädigten von 311.119,19 EUR zzgl. Zinsen und Prozesskosten verurteilt wurde, zeigt sich jetzt der Trend, dass auch die Amtsgerichte auf Gran Canaria die Rechtsprechung des obersten spanischen Zivilgerichtes seit dem Jahre 2015 übernommen haben.

Anfi Sales hat rechtswidrige Time-Share- oder auch Teilzeitwohnungsnutzungsverträge (multipropiedad) abgeschlossen, die sowohl gegen das Gesetz 42/1998 und die europäische Richtlinie 122/2008 verstoßen haben als auch gegen die aktuelle Gesetzesregelung im Gesetz 4/2012.

Bei einem Gesetzesverstoß hat das Gesetz 42/1998 im Art. 1.7. geregelt, dass der Vertrag nichtig ist und der Time-Share-Inhaber Anspruch hat auf:

  • Rückforderung des Kaufpreises, anteilig zur fehlenden Nutzungsdauer bis zum Jahre 50.
  • Schadensersatz in doppelter Höhe des angezahlten Kaufpreises, wenn vor der Widerspruchsfrist eine Anzahlung verlangt wurde, oder über die 14-tätige Widerspruchsfrist nicht im Vertrag belehrt wurde; Tipp: Bei Nichtbelehrung zur Widerspruchsfrist kann der Schadensersatz in Bezug auf die doppelte Anzahlung für den Zeitraum von 3 Monaten nach Vertragsunterschrift geltend gemacht werden;
  • Rückforderung von Servicegebühren für nicht genutzte Time-Share-Jahre

Sollten Sie Ihre Time-Share-Verträge mit Anfi abgeschlossen haben, dann ist das zuständige Amtsgericht zur Einreichung der Klage das Amtsgericht von San Bartolome de Tirajana.

Das Gericht liegt gegenüber unserer Kanzlei auf Teneriffa, Los Cristianos und im Sonnenland, Maspalomas. Dadurch ist eine zügige und flexible Prozessführung durch unsere deutsch-spanischen Rechtsanwälte gewährleistet.



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