Tipps für Erblasser: Das können Sie tun, um Streit in der Erbengemeinschaft zu verhindern
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Hinterlässt der Verstorbene mehrere Erben, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Das heißt, sie dürfen nur gemeinsam über das Erbe verfügen. Am häufigsten kommt dies vor, wenn der Verstorbene mehrere Kinder oder Geschwister hatte. Der Erblasser hat im Testament mehrere Personen bedacht oder es tritt die gesetzliche Erbfolge ein und die Erbengemeinschaft entsteht. Dann ist Streit oft vorprogrammiert. Erblasser haben jedoch zahlreiche Möglichkeiten, dem vorzubeugen.
Einen Erben einsetzen
Am einfachsten vermeiden Sie Streit, indem Sie nur einen Erben einsetzen. Ist nur ein Erbe eingesetzt, muss dieser nicht die Zustimmung anderer Erben einholen und kann mit dem Erbe frei umgehen.
Kredite, Immobilien etc. bedenken
Der Erblasser kennt seine heiklen Nachlassgegenstände sehr genau und kann auch schon vor seinem Tod einiges regeln, um späterem Ärger vorzubeugen. Denn nicht alles ist teilbar und kann im Nachhinein zu unschönen Erbschaftsstreitigkeiten führen. So kann der Erblasser noch zu Lebzeiten den Kreditvertrag umschulden oder ablösen und Immobilien verkaufen. Bei Immobilien stellt sich oft die Frage, ob sie verkauft oder vermietet werden sollen. Oder es wohnt ein Erbe darin, dann muss den anderen eine Nutzungsentschädigung gezahlt werden. Kann man sich nicht einigen, droht die Versteigerung der Immobilie.
Vermächtnisoption nutzen
Einzelne Gegenstände können Sie über ein Vermächtnis an Ihrem Nachlass beteiligen, dabei muss der Vermächtnisnehmer nicht zwangsläufig Erbe sein. Es geht lediglich um die Zuwendung eines Nachlassgegenstands. Das Erbe verringert sich dadurch und es erfolgt keine Anrechnung des Wertes.
Teilungsanordnung
Wenn der Erblasser ein Testament aufsetzt, kann er auch eine Teilungsanordnung festlegen, indem er z. B. dem einen das Haus, dem anderen den Fond vermacht. Das restliche Vermögen fließt der Erbengemeinschaft zu. Damit niemand benachteiligt wird, wird der Wert vor der Teilungsanordnung bei der Aufteilung des Restvermögens verrechnet.
Teilungsverbote anordnen
Teilungsverbote bedeutet, dass der Nachlass oder bestimmte Gegenstände nicht geteilt werden dürfen. Das macht gerade Sinn, wenn Geschäftsanteile Teil des Nachlasses sind.
Testamentsvollstreckung anordnen
Der Erblasser kann in seinem Testament einen Testamentsvollstrecker anordnen. Der Testamentsvollstrecker kümmert sich um die Abwicklung der Erbschaft und verteilt den Nachlass. Um evtl. Streit vorzubeugen, ist das eine gute Methode. Denn ein Nachlassgericht ordnet von sich aus keine Testamentsvollstreckung an
Fazit: Das Erbrecht ist komplex und durchaus kompliziert. Wenn Sie sich frühzeitig darüber Gedanken machen, wie Sie Ihren Nachlass regeln wollen, berate ich Sie umfassend und werde für Sie die bestmögliche Lösung erarbeiten.
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