Einigkeit aller Miterben bei Veräußerung eines Grundstücks

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Einigkeit aller Miterben bei Veräußerung eines Grundstücks

Folgender Fall:

Die Miterben bilden eine Erbengemeinschaft, zu der ein Grundstück gehört. Alle wollen das Grundstück verkaufen und den Erlös aufteilen. Im Testament gibt es jedoch eine Klausel des Erblassers, dass der Grundbesitz auf Dauer von 10 Jahren ungeteilt bleiben soll.

Es stellt sich die Frage, ob es die Möglichkeit einer vorzeitigen Teilung gibt?

Antwort:Das Veräußerungsverbot des Erblassers ist kein absolutes. Folglich können die Erben die Erbauseinandersetzung durch Verkauf, auch im Widerspruch der testamentarischen Anordnung, verkaufen und sich über den letzten Willen des Erblassers hinwegsetzen.

Es stellt sich aus Sicht des Erblassers nun die Frage, was er anders bzw. besser hätte machen können:

Antwort: Der Erblasser hätte, um das Veräußerungsverbot effekt zu gestalten, eine Erbeinsetzung unter eine auflösende Bedingung stellen müssen, d.h. die Anordnung im Testament treffen müssen,  dass die in der letztwilligen Verfügung enthaltenenen Anordnungen befolgt werden müssen und zwar verbunden mit einer Ersatzerbeinsetzung und/oder der Anordnung einer Testamentsvolltreckung.

Beides führt dazu, dass die Miterben sich über den Willen des Erblassers nicht hinwegsetzen können.

Ratsam wäre allerdings einen Testamentsvollstrecker zur Vollstreckung des letzten Willens einzusetzen. Dies kann eine dritte Person  sein oder aber auch eine Person aus dem Kreis der Miterben.

Sofern diese Anordnung im Testament steht, ist dem Testierenden die Bindung des Grundstücks an die Erben, ohne Veräußerungsmöglichkeit, meist sehr wichtig.


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