Tipps zum Arbeitsvertrag

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Verlangen Sie einen schriftlichen Vertrag.

Ein schriftlicher Arbeitsvertrag schützt vor Missverständnissen. Es kommt bei einem Wechsel des Verantwortlichen immer wieder vor, dass der Nachfolger die Dinge anders sieht und handhaben möchte. Zudem dient der schriftliche Vertrag als Beweismittel.

Lassen Sie sich Zeit bei der Überprüfung Ihres Arbeitsvertrages.

Es gibt keinen Grund, Ihren Arbeitsvertrag übereilt zu unterschreiben. Sie können unbesorgt um Zeit für dessen Prüfung bitten. Ein seriöser Arbeitgeber wird Ihnen Ihre Bitte nicht abschlagen. Wird Ihnen keine Zeit gegeben, müssen Sie vorsichtig sein. Es liegt der Verdacht nahe, dass der Arbeitsvertrag Regelungen enthält, die Sie bei einer sorgfältigen Prüfung nicht akzeptieren würden.

Prüfen Sie besonders die folgenden Regelungen:

Gehalt

Denken Sie bei den Gehaltsverhandlungen nicht nur an das sog. Grundgehalt, sondern auch an Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie etwaige variable Bezüge wie:

  • Betriebliche Altersversorgung
  • Zuschüsse zur Altersvorsorge
  • Firmenwagen
  • Fahrtkostenzuschüsse
  • Kindergartenzuschüsse
  • Bezahlung von Fort- bzw. Weiterbildungen
  • Personalrabatte
  • Leistungen zur Gesundheitsförderung

Arbeitszeit und Überstunden

Die Dauer Ihrer Arbeitszeit sollte unbedingt festgelegt werden. Zudem ob und wieviel Überstunden Sie leisten müssen als auch die Frage, wie Sie bezahlt werden.

Genaue Aufgabenbeschreibung

Bei einer genauen Beschreibung Ihrer Aufgaben kann Ihr Arbeitgeber Sie, wenn einmal Streit zwischen Ihnen entstehen sollte, nicht einfach versetzen. Achten Sie auch darauf, dass der Vertrag keine Versetzungsklausel enthält.

Prüfen Sie die Änderung eines Arbeitsvertrages gut.

Sie nicht verpflichtet, die Änderung Ihres Arbeitsvertrages zu unterschreiben. Sie werden davon in der Regel keine Vorteile haben. Daher sollten Sie sich Ihre Unterschrift gut überlegen. 

Foto(s): www.shutterstock.com


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