Strafverteidigung bei Vorladung, Anklageschrift und Strafbefehl

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Warum brauche ich einen Verteidiger im Strafverfahren?

Nicht einmal Juristen, gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wird, verteidigen sich selber. 

Der Angeklagte ist selbstverständlich während des Verfahrens nervös. Regelmäßig verliert er bei Gericht die Objektivität gegenüber dem Verfahren. Der Verteidiger wahrt, weil er nicht unmittelbar betroffen ist, den nötigen Abstand, um Sie optimal zu verteidigen. Es kann beispielsweise vorkommen, dass Sie Aussagen für entscheidungserheblich erachten, welche das Gericht Ihnen jedoch zum Nachteil auslegt.

Für juristische Laien gibt es weitere Vorteile einer anwaltlichen Vertretung: 

Sie dürfen grundsätzlich selber Ihre Strafakte nicht fernab der Justiz einsehen bzw. anfordern. Diese könnte jedoch wichtige Aussagen von Zeugen beinhalten. Ihr Verteidiger darf die Akte anfordern und in seine Kanzlei übersenden lassen. Danach kann er einschätzten, ob das Verfahren Erfolg haben kann und wie weiter vorzugehen ist.

Zudem sind die Gerichte tendenziell überlastet. Sie wollen daher schnell und effizient arbeiten. Richter und Rechtsanwalt sprechen die gleiche Sprache. Dies stellt eine gute Gesprächsbasis für Ihren Prozess dar. Ein effizienter Ablauf ist daher zwischen Richter und Rechtsanwalt gegeben. Nicht selten äußern Gerichte im Rahmen der Hauptverhandlung zudem den Wunsch, dass ein Verteidiger bereits früher involviert gewesen wäre - so hätte es gar nicht erst zu einer Anklageerhebung kommen müssen.

Für den Fall einer Verurteilung kann der Rechtsanwalt Sie zudem über mögliche Rechtsmittel aufklären.

Weitere persönliche Fragen können im Gespräch erörtert werden: 

Was kann ich gegen die Angst vor einer Gefängnisstrafe tun?

Ist mein Verfahren öffentlich?

Wird mein Arbeitgeber davon erfahren?

Wird mein Fall in der Presse veröffentlicht?

Wie lange dauert das Verfahren?

Wie läuft die Kontaktaufnahme ab?

Gerne können Sie uns Ihren Fall unverbindlich per E-Mail schildern. Sie können uns als Anhang sämtliche Schriftstücke, die Sie von Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht erhalten haben übermitteln. Anschließend werden durch uns die Strafakten angefordert. Wir werden Sie sodann zu Ihrem Problem beraten und das weitere Vorgehen wird besprochen.

Foto(s): www.shutterstock.com

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