Touristische Vermietung, Immobilienkauf Teneriffa, Gran Canaria, Lanzarote – kanarische Inseln

  • 3 Minuten Lesezeit

Vollabwicklung mit Rechtssicherheit in deutscher Sprache fuer Ihren Immobilienkauf, Immobilienverkauf und Touristische Vermietung auf den kanarischen Inseln im Jahre 2022 (Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote, La Palma und La Gomera) + Steuertipps zur Senkung der Nebenkosten

Unser kompletter Service für Sie von der vollständigen rechtlichen und steuerlichen Immobilienkaufabwicklung auf Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura Lanzarote und der anschließenden Beantragung der Lizenz VV (touristische Vermietung), Erlangung Bewohnbarkeitsbescheinigung, Steuererklärung für Nichtsteuerresidenten, Umsatzsteuererklärung REPE und Verwaltung der Gästeanfragen, Webmarketing etc.

Immobilienkauf - Sie sollten keinerlei Vertraege oder Reservierungen unterschrieben, bevor wir nicht die rechtliche Vorkontrolle durchgefuehrt haben.  Nach Erhalt der Unterlagen vom Makler oder Verkäufer erledigen wir die rechtliche Vorkontrolle innerhalb von 2 Werktagen.
In der rechtlichen Vorkontrolle pruefen wir auch die touristische Vermietbarkeit und die Nebenkosten.
- Beachten Sie, dass seit dem 1.1.2022 der sogenannte Referenzwert den Kaufpreis ersetzt und nur wenn der Kaufpreis hoeher als der Referenzwert ist, gilt der Kaufpreis fuer die Grunderwerbssteuerfestsetzung. Wir berechnen den Referenzwert.
Aktueller Grunderwerbssteuersatz 6.5 %
- Steuertipp: Wenn Sie von einem Unternehmer die Immobilie erwerben und zum Beispiel eine touristische Vermietung durchgefuehrt worden sein, dann koennen Sie als Unternehmer erwerben und sparen sich 6.5% Grunderwerbssteuer, und zahlen schliesslich nur 1% Dokumentensteuer.
Bei 200.000 Euro Kaufpreis ist dies eine Erparnis von 11000 Euro.

  • touristische Vermietungslizenz VV auf Teneriffa, Gran Canaria, La Palma, La Gomera, Fuerteventura, Lanzarote im Jahre 2022

Wir benötigen von Ihnen:

  1. a. Kaufurkunde
  2. b. Grundsteuerzahlbeleg
  3. c. Bewohnbarkeitsbescheinigung (cedula de habitabilidad)
  4. d. Energiepass
  5. e. Preisliste
  6. f. Notrufnummer
  7. g. Vollmacht
  8. h. Kompatibilitätsbescheinigung Gemeinde
  9. Sie müssen sich bei der Polizei als Vermieter registrieren lassen.
  10. Zum Termin müssen Sie persönlich gehen, wir bereiten diesen gerne vor, wenn Sie es wünschen.
  11. Mietvertrag: Das Gesetz gibt dem Gast einen Anspruch auf einen Mietvertrag, zumindest auf Spanisch und Englisch. Wir erstellen diesen Mietvertrag als Formular auch 3-sprachig.
  12. Umsatzsteueranmeldung – diese muss mit dem Antrag VV eingereicht werden;

Sie haben die Möglichkeit (Optionen der Anmeldung):

  1. 1. Kleinunternehmerregelung: Sie müssen bis 30.000 Euro Umsatz keine Umsatzsteuer ausweisen und können keine Vorsteuer geltend machen.
  2. Der Vorteil ist, dass Sie nur eine Jahresmeldung abgeben müssen und keine Umsatzsteuer von 7 % auf den Mietpreis ausweisen müssen. Der Nachteil ist, dass Sie keine Vorsteuer geltend machen können.
  3. 2. normale Umsatzsteueranmeldung mit Vorsteuerabzugsrecht. Es sind Quartalsmeldungen im Modell 420 und die Jahresumsatzsteuererklärung Modell 425.
  4. Gewinnsteuererklärung: nicht steuerlich ansässig in Spanien, Steuererklaerungsformular 210.
  5. Die Gewinnsteuererklärung in Spanien müssen Sie quartalsweise abgeben, wenn Sie einen Gewinn haben, und wenn Sie einen Verlust haben nur einmal jährlich, im letzten Quartal.
  6. Kleinstkosten bis 300 Euro sind sofort absetzbar, aber nur im Mietzeitraum
  7. Kosten größer als 300 Euro sind abzuschreiben, der Gebäudewert kann mit 3 % abgeschrieben werden, aber nur im Verhältnis zum vermieteten Zeitraum zum Leerstand.
  8. Sie können uns Belege zum 1.4., 1.7., 1.10., 1.1. senden, Abgabefrist ist jeweils der 20.x in Bezug auf Gewinnsteuer und Umsatzsteuer. Wir fuehren Ihre Buchhaltung in Spanien und auf Anfrage erstellen wir Ihnen auch die VuV in Deutschlands Einkommensteuererklaerung.

Vollservice Legalium in deutscher Sprache auf den Kanarischen Inseln: Wir bieten Ihnen komplette Betreuung bei der touristischen Vermietung auf den kanarischen Inseln an. Unser Leistungspaket:

  1. – Werbung bei Booking und Anzeigenschaltung etc.
  2. – polizeiliche Meldung
  3. – Steuererklärungen wie unter 3.
  4. – Schlüsselübergabe werktags an Gäste (ausschließlich auf Teneriffa oder via Schlüsselbox)
  5. – Wir stellen für Sie Kontakt zu einem Putzservice-Poolservice her.


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