Türkei hat Antidumping-Verfahren gegen chinesische Solarmodulhersteller eröffnet

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Das türkische Wirtschaftsministerium hat mit der Mitteilung Nr. 2016/29 vom 01.07.2016 ein Antidumping-Verfahren gegen die Solarmodulimporte aus China eingeleitet. Somit ist eine weitere Verunsicherung in der türkischen Solarbranche eingetreten. Vor kurzem wurden die importierten Solarmodule für die lizenzfreien Projekte von der Investitionsförderung (Tesvik Belgesi) bezüglich der Mehrwertsteuer- und Zollsteuerbefreiung ausgeschlossen.

Das Antidumping-Verfahren muss nach den WTO-Regeln innerhalb von 12 Monaten bzw. bis 01.07.2017 abgeschlossen werden. Es kann bei Bedarf max. um 6 Monate verlängert werden. Je nach Ausgang des Verfahrens können Antidumping-Zölle, Preisverpflichtungen oder Zusatzzölle für chinesische Photovoltaik-Module verhängt werden. Diese können rückwirkend zum 01.07.2016 bestimmt werden.

Vorerst gibt es keine vorläufige Maßnahme in dem Verfahren. Bei vorläufigen Feststellungen darüber, dass Antidumping vorliegt und Schaden verursacht, können vorläufige Maßnahmen auch schon während des Verfahrens eingeführt werden. Solche Maßnahmen werden amtlich bekanntgemacht. Allerdings werden keine vorläufigen Maßnahmen innerhalb der ersten 60 Tage nach der Eröffnung des Verfahrens ergriffen. Die vorläufigen Maßnahmen dürfen max. 4 Monate dauern. Bei Antrag der relevanten Exporteure kann diese Frist bis auf 2 Monate verkürzt werden.

Die neuesten Entwicklungen bzw. der Ausschluss der importierten Solarmodule für lizenzfreie Projekte von der Investitionsförderung und das Einleiten des Antidumping-Verfahrens gegen chinesische Solarmodulimporte haben die Solarmodulproduktion in der Türkei eindeutig begünstigt. Die Investoren werden nunmehr versuchen, möglichst inländische Produkte einzusetzen. Da aber die inländischen Produktionskapazitäten als nicht ausreichend bewertet werden, bestehen nun Anreize für die Produktion in der Türkei.

Stand: 04.07.2016

Dr. Fatih Dogan LL.M-Freiburg
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