Überhang und Überwuchs – Was gilt für Bäume im Nachbarrecht

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Wachsen Äste oder Wurzeln eines Baums auf das Nachbargrundstück hinüber, lässt der Streit unter Nachbarn häufig nicht lang auf sich warten. Wer sich durch den Nachbarbaum gestört fühlt, sollte aber nicht sofort zur Säge greifen, um das vermeintliche Problem selbst zu lösen. Rechtlich gibt es nämlich einiges zu beachten. Auf der anderen Seite können sich Baumeigentümer oft wirksam gegen Rückschnittforderungen wehren, zumal wenn ein Baum rechtlich geschützt ist.

Das Selbsthilferecht - § 910 BGB

Der Überhang und Überwuchs von Ästen und Wurzeln sind im BGB schon seit dessen Ursprungsfassung geregelt. § 910 BGB bestimmt, dass der Grundstückseigentümer vom Nachbargrundstück eingedrungene Äste und Wurzeln abschneiden darf. Bei überwachsendenden Ästen ist dem Nachbarn jedoch eine angemessene Frist einzuräumen, damit er selbst den Rückschnitt vornimmt. Ist das Nachbarschaftsverhältnis gut, lässt sich für überhängende Äste meist eine gemeinsame Regelung zum regelmäßigen Rückschnitt finden.

Das Selbsthilferecht ist jedoch eingeschränkt und besteht nur, wenn die Wurzeln oder Zweige die Grundstücksnutzung auch beeinträchtigen. Keine Beeinträchtigung in diesem Sinne ist in der Regel u.a. herabfallendes Laub oder der Überwuchs von nicht nutzbaren Flächen.

Der Beseitigungsanspruch - § 1004 BGB

Will man das Selbsthilferecht nicht ausüben, kann stattdessen auch der Rückschnitt verlangt und eingeklagt werden. Das Beseitigungsrecht ist nämlich neben dem Selbsthilferecht anwendbar. Auch für das Beseitigungsrecht gilt, dass der Rückschnitt nicht verlangt werden kann, wenn durch den überwachsenden Baum keine Beeinträchtigung eintritt. Vorsicht! Hier gilt es Verjährungsfristen zu beachten.

Nachbarschaftsrecht der Bundesländer

Die einzelnen Bundesländer haben das Nachbarschaftsrecht umfangreich durch eigene Landesgesetze geregelt. Darin ist u.a. auch bestimmt, welchen Abstand diverse Gehölze zu Nachbargrenzen halten müssen. Diese Abstände können neben der Gehölzart auch von der Höhe der Gewächse abhängen. Vorsicht ist geboten, wenn die Ansprüche längere Zeit nicht verfolgt werden, denn die Abwehrrechte können verjähren.

Nachbarrecht und Baumschutz

Es gibt neben den vorgenannten Vorschriften noch weitere Regelungen, die für den Überwuchs von Bäumen und Sträuchern relevant sein können. Von besonderer Bedeutung sind die Vorschriften über den Baumschutz wie z.B. Baumschutzsatzungen. Stehen Bäume unter Schutz, sind das Selbsthilferecht und nachbarrechtliche Beseitigungsansprüche dadurch gesperrt. Ohne eine Fäll- oder Rückschnittgenehmigung geht dann nichts. Andernfalls drohen Bußgelder.

Diese Einschränkung wird häufig übersehen. Wer seinen Baum gegen Eingriffe durch den Nachbarn schützen will, sollte hier genau hinschauen. Zwar hat der BGH entschieden, dass es für das Recht auf den Rückschnitt nicht darauf ankommt, ob dadurch der Baum geschädigt wird. Dies gilt aber nur, wenn der Baum nicht durch eine Baumschutzvorschrift geschützt ist.

In diesen (häufigen) Fallkonstellationen lauern zahlreiche juristische Stolpersteine, weil sowohl das Verwaltungsrecht als auch das zivilrechtliche Nachbarrecht maßgeblich sind. Vertrauen Sie deswegen in solchen Fällen auf die Expertise eines erfahrenen Anwalts. Mit jahrelanger Erfahrung bei Rechtsfragen rund um Bäume und Gehölze berate ich Sie umfassend und lösungsorientiert.

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Foto(s): canva.com


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