Übertragende Sanierung: schnell und sicher Unternehmensteile in der Insolvenz übertragen

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Die übertragende Sanierung  ist ein wichtiger Begriff im Insolvenzrecht und bezieht sich auf den Verkauf von Vermögenswerten eines insolventen Unternehmens an eine andere juristische oder natürliche Person. Hier sind die relevanten Aspekte:

1. Zulässigkeit der übertragenden Sanierung nach der InsO:
Eine übertragende Sanierung ist nach der Insolvenzordnung (InsO) zulässig.
Sie kann entweder durch den Insolvenzverwalter oder auf der Grundlage eines Insolvenzplans (sogenannter Übertragungsplan) erfolgen.
Der Insolvenzverwalter benötigt die Zustimmung des Gläubigerausschusses oder, falls kein solcher Ausschuss besteht, die Zustimmung der Gläubigerversammlung, wenn er bedeutende Handlungen im Insolvenzverfahren vornehmen möchte. Beispielsweise, wenn er das Unternehmen oder einen Betrieb der insolventen Gesellschaft verkaufen möchte.

2. Ablauf des Regelinsolvenzverfahrens:
Das Regelinsolvenzverfahren ist das allgemeine Insolvenzverfahren für Unternehmer, Firmen und Unternehmen in Deutschland.
Es ermöglicht selbständigen natürlichen Personen (wie Unternehmern und Freiberuflern), sich nach maximal drei Jahren von allen Schulden zu befreien (sogenannte Restschuldbefreiung).
Der Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens wird beim zuständigen Insolvenzgericht  gestellt.
Im Gegensatz zur Verbraucherinsolvenz ist kein vorheriger außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern erforderlich.

3. Bekannte Fälle der übertragenden Sanierung:
Die übertragende Sanierung ist ein Klassiker im Insolvenzrecht.
Der Insolvenzverwalter verkauft das Unternehmen an einen Investor, vorzugsweise an den Unternehmer selbst oder an ein Familienmitglied, falls der Unternehmer selbst insolvent ist.
Es gibt zahlreiche Beispiele für übertragende Sanierungen, bei denen Unternehmen erfolgreich restrukturiert und fortgeführt wurden.

4. Haftung des Käufers bei der übertragenden Sanierung:
Bei der übertragenden Sanierung werden die gesunden Teile  des Unternehmens in eine neue Gesellschaft übertragen.
Der Käufer kann das Unternehmen mit einem neuen Rechtsträger ohne die alten Verbindlichkeiten fortführen.
Daher haftet der Käufer in der Regel  nicht für die Altverbindlichkeiten  des insolventen Unternehmens.

5. Fazit
Insgesamt bietet die übertragende Sanierung die Möglichkeit, ein Unternehmen neu zu organisieren und eine zweite Chance zu geben, während der Käufer von den Altlasten befreit wird.  


Hermann Kulzer  MBA
Fachanwaltt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrectht
Wirtscchaftsmediator ( uni DIU) 


kulzer@pkl.com
0351/ 8110233 

www.insoinfo.de
www.pkl.com



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