Umgang in Zeiten der Corona-Krise

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Ihr Kind braucht Mama und Papa, das steht fest. Im Gesetz ist das Umgangsrecht geregelt und steht dem nicht betreuenden Elternteil zu, wenn es nicht Gründe gibt, die dagegen sprechen. Diese Gründe müssen erheblich sein. 

In der Corona-Krise wird es aber nun nicht nur auf die Rechte des Kindes und seiner Eltern ankommen, sondern vor allem auch auf die Rechte aller anderen Menschen als übergeordnetes Recht.

Die Regierung ruft die Bevölkerung auf, zu Hause zu bleiben. Soll es dann ernsthaft Sinn machen, tausende Trennungs- und Scheidungskinder am Wochenende durch die Republik zu fahren?

Es gibt derzeit keine Gerichtsentscheidungen zu der Frage des Umgangsrechts. Die Gerichte sind größtenteils geschlossen. Das Justizministerium fordert dazu auf, die Kinder zu Hause zu lassen und dafür den Kontakt per Skype, Telefon, Facetime etc. auszuweiten. So ist es auch in Österreich. 

Natürlich ist dies eine Momentaufnahme, die je nach Lage der Krise neu zu beurteilen ist.

Niemand sollte es in diesen Zeiten als persönlichen Affront auffassen, wenn die Kinder nicht zum Umgang kommen. Je eher alle sich distanzieren, desto eher ist der Spuk vorbei! Danach sollte der ausgefallene Umgang dann nachgeholt werden. Klappt das nicht, sind die Gerichte bestimmt wieder geöffnet.

Fazit: Die Kinder sollten bei einem Elternteil bleiben. Am besten ist das der Elternteil, der nicht arbeiten muss. Gerichtliche Entscheidungen wird es im Moment nicht geben und gibt es auch noch nicht!

Auch die Jugendämter sind allenfalls telefonisch erreichbar. Dort finden keine persönlichen Gespräche statt.


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