Verwaltungsgericht Göttingen hebt Wohnsitzauflage auf

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In einem von Rechtsanwalt Rubinstein geführten Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht Göttingen hat das Gericht am 20.03.2012 die in der Niederlassungserlaubnis des ukrainischen Mandanten enthaltene Wohnsitzauflage aufgehoben.

Der Kläger ist jüdischer Emigrant aus der ehemaligen Sowjetunion. Seit August 2010 lebt er in Deutschland. Im September 2010 erhielt der Kläger eine unbefristete Niederlassungserlaubnis mit der Nebenbestimmung, dass die Wohnsitznahme in Niedersachsen zu erfolgen habe. Dem Antrag des Klägers auf Streichung der Wohnsitzauflage mit der Begründung, er sei psychisch erkrankt und wolle in der Nähe seiner Tochter in Berlin wohnen, wo er zudem die Möglichkeit hat, sich in psychiatrische Behandlung zu begeben, die in seiner Muttersprache durchgeführt wird, wurde nicht entsprochen.

Dies war nicht richtig, urteilte das Verwaltungsgericht jetzt. Zwar stehe eine Wohnsitzauflagenerteilung im Ermessen der zuständigen Behörde. Allerdings habe die Behörde im vorliegenden Fall ihr Ermessen fehlerhaft ausgeübt, da sie die persönlichen und gesundheitlichen Umstände des Klägers nicht ausreichend berücksichtigt hat.


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