Vorsorgevollmacht für Unternehmer

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Die Vorsorgevollmacht erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Gerichtlich angeordnete Betreuungen werden dadurch vermieden.

Viele Bürger, in der Regel Verbraucher, machen von diesem Instrument Gebrauch.

Für Unternehmer unverzichtbar

Noch wichtiger ist die Vorsorgevollmacht jedoch für unternehmerisch tätige Personen. 

Die Fortführung der Geschäfte ist bei großen Kapitalgesellschaften kein Problem, da diese durch einen entsprechend großen Vorstand immer abgesichert sind.

Anders sieht es bei kleineren Kapitalgesellschaften oder Personengesellschaften wie zum Beispiel der Ein-Mann-GmbH aus.

Kleinere Gesellschaften besonders betroffen 

Verstirbt der Gesellschafter-Geschäftsführer oder ist dieser aufgrund einer Erkrankung oder ähnlichen Schicksalsschlägen handlungsunfähig, steht der Fortbestand des Unternehmens auf dem Spiel.

Da hier Waren nachbestellt, Aufträge abgearbeitet und Personalfragen geklärt werden müssen, kommt das darauf an, den reibungslosen Ablauf der Geschäfte sicherzustellen.

Der Unternehmer sollte dabei private Angelegenheiten gleich mitdenken.

Handlungsbedarf sowohl privat als auch geschäftlich

Sofern beispielsweise ein Zustand (beispielsweise längere schwere Krankheit) eintritt, in der eine Vorsorgevollmacht zur Anwendung kommt, so ergibt sich in der Regel sowohl im privaten als auch im geschäftlichen Bereich Handlungsbedarf.

Trotzdem kann es unter Umständen Sinn machen, diese beiden Bereiche personell und rechtlich zu trennen. Dies hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und maßgeblich von der Frage, welche Personen überhaupt als Vertreter infrage kommen.

Hierauf sollte allergrößtes Augenmerk gelegt werden.

Stellvertretender Geschäftsführer, Generalvollmacht, Prokura etc.

Rechtlich gesehen besteht eine Vielzahl von Möglichkeiten, die Vertretung zu regeln. Wir befinden uns hier im Schnittstellenbereich zwischen Handels- bzw. Gesellschaftsrecht, dem Vertretungsrecht sowie dem Vorsorge- als auch dem Erbrecht.

Die Aufzählung zeigt schon, dass eine Vertretungs- bzw. Nachfolgeregelung viele relevante Aspekte mit einbeziehen muss.

Eine Vollmacht ist schnell ausgestellt

Entsprechende Vollmachtsformulare auszufüllen, ist dabei das geringste Problem. 

Wichtig ist vielmehr zu entscheiden, welchen Umfang die erteilten Vollmachten haben sollen und ob diese gegen Missbrauch abgesichert werden müssen.

Zudem müssen Vertretungsregeln auf eine mögliche erbrechtliche Nachfolge abgestimmt werden.

Beratung zur Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und sonstigen Vertretungsregeln

Bei einer Beratung in diesem Bereich muss zunächst einmal abgeklärt werden, welche Zielsetzungen der Unternehmer verfolgt. Erst dann wird festgelegt, mit welchen rechtlichen Instrumenten diese erreicht werden.

Zugleich müssen die Personen, die von der Stellvertretung betroffen sind, eingeweiht bzw. instruiert werden. Auch Fragen der Vergütung können hier geklärt werden.

Schließlich geht es noch um eine praxisnahe Umsetzung wie beispielsweise die Bündelung und Zusammenstellung der Vollmachten und Verträge in übersichtlicher und zugänglicher Form.

Praxisnah denken

Bei meiner Tätigkeit als professioneller Nachlasspfleger stellt sich immer wieder die Fragestellung, wo die relevanten Unterlagen zusammengestellt sind und wer die richtigen Ansprechpartner sind.

Idealerweise sollte die Übernahme der Geschäfte so vorbereitet werden, dass jedermann sie  übernehmen könnte.

Gerne stehe ich Ihnen bei dieser Aufgabe mit meiner rechtlichen Expertise zur Seite.

Robert Nebel, M.A.

Rechtsanwalt

Licenciado en Derecho





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