VW-Aktionäre und Derivatekäufer können Schadenersatzansprüche geltend machen

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VW-Aktionäre können Schadenersatzansprüche geltend machen

VW-Aktien haben seit Bekanntwerden des Abgasbetruges 34 % verloren.

Der Vorstand von VW hat wohl erhebliche Verstöße gegen das Aktienrecht begangen, so dass Schadenersatzansprüche der Aktionäre gegen VW durchaus Erfolg versprechend sein können.

Der Wolfsburger Autokonzern hatte am Sonntag zugegeben, die Abgaswerte von Diesel-Autos in den USA für Fahrzeugtests manipuliert zu haben. Die US-Umweltbehörde EPA ermittelt u.a. wegen Verstößen gegen das Klimaschutzgesetz „Clean Air Act“. Dem DAX-Konzern drohen deswegen in den USA schlimmstenfalls Strafzahlungen von mehr als 18 Milliarden Dollar.

Hat ein VW-Aktionär Anspruch auf Schadenersatz?

Ziemlich sicher haben Aktionäre einen Schadenersatzanspruch, welche ihre VW-Aktien zwischen de, 3.September 2015 und dem Bekanntwerden des Abgas-Skandals gekauft haben.

Nach unserer Ansicht haben aber auch Aktionäre Aussicht auf Schadenersatz, welche die Aktien oder Derivate ab dem Jahr 2010 gezeichnet haben.

Denn die Gefahr musste dem VW-Vorstand schon früher bekannt gewesen sein, da laut Presseberichten die Firma Bosch schon in 2010 auf die Problematik und Risiken der rechtswidrigen Verwendung der Abgassoftware hingewiesen habe.

Auch die Entscheidung des Vorstandes, überhaupt Software einzusetzen, die die Abgasreinigung im Fahrbetrieb verringert oder gar abschaltet, kann dazu führen, dass Aktionären Schadenersatz zusteht.

Ad-hoc-Mitteilungen bei Insiderinformationen:

VW könnte sich wegen unterlassener Kapitalmarktinformationen daneben auch gegenüber seinen Aktionären schadenersatzpflichtig gemacht haben. Denn das jahrelange Verschweigen der aus den Abgasmanipulationen entstandenen immensen Risiken wie auch das Verschweigen der eingeleiteten US-behördlichen Untersuchungen als Verstoß gegen das Kapitalmarktrecht, namentlich des deutschen Wertpapierhandelsgesetzes. Der Vorstand ist im Wege von Ad-hoc-Mitteilungen verpflichtet den Aktionären sofort bei Kenntnis betriebliche Umstände, welche den Aktienkurs erhebliche beeinflussen können, bekannt zu geben.

Denn börsennotierte Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Insiderinformationen, die sie selbst betreffen, unverzüglich zu veröffentlichen. Diese aktienrechtliche Fragen können auch in Musterverfahren – einer Art „Sammelklage“ für Kapitalanleger – geklärt werden.

VW-Kurswert-bezogene Zertifikate und Anleihen:

Der Kursverfall von bisher über 37 % betrifft nicht nur Anleger, die Volkswagenaktien in ihren Depots haben. Denn die Aktie ist auch der Bezugspunkt für verschiedene Derivate: Kauf-Optionsschein, Verkaufs-Optionsscheine, Aktienanleihen sowie zahlreiche Zertifikate basieren auf der VW-Indizes. Bei Barriere Zertifikaten kann schon ein einmaliges Durchbrechen des festgelegten Barrierewerts (z.B. 30 %) oder ein zu niedriger Kurs am Bewertungstag Verluste nach sich ziehen.

Verjährungsfristen bei einigen Schadensersatzansprüchen

Wenn Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, müssen sie oft kurze Verjährungsfristen beachten. Beispielsweise verjähren Schadensersatzansprüchen wegen eines Verstoßes gegen Mitteilungspflichten innerhalb von 12 Monaten. Ansprüche aus dem Kauf von Wertpapieren wie z.B. Zertifikaten verjähren teilweise in 3 Jahren ab Zeichnung nach § 37a WpHG.

Betriebserlaubnis von betroffenen PKW könnte erlöschen

Insgesamt soll es laut EPA um 482.000 Vier-Zylinder-Modelle von Volkswagen der Modelljahre 2009 bis 2014, insbesondere um die VW-Modelle Jetta, Beetle und Golf, Passat sowie um das Audi-Modell A3 gehen. Allerdings wird wohl die gesamte VW-Familie also auch Seat und Skoda betroffen sein.

Nach Auffassung von Umweltexperten sollen auch Dieselmotoren von BMW und unter Umständen anderen Marken in Deutschland betroffen sein, also tatsächlich Abgaswerte bis zu Faktor 40 über die auf dem Prüfstand gemessenen Werte im Fahrbetrieb abgeben.

Justus rät:

Beauftragen Sie für ihre möglichen Schadenersatzansprüche aus Aktien oder Derivatekauf zunächst einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht mit einer Erstberatung. Hier erhalten Sie wichtige Informationen zu den möglichen Ansprüchen und den dazu gehörigen Verjährungsfristen, welche unbedingt zu beachten sind. Ferner sollten Sie immer vorab über entstehende Anwaltskosten informiert werden. Wir prüfen derzeit auch die Möglichkeit von Musterklagen, also gesammelte Klagen mehrerer Anleger oder Aktionäre nach dem Musterverfahrensgesetz.

Lesen Sie mehr zum VW-Skandal und Wertpapierrecht auf unserer Internetseite:

www.kanzleimitte.de


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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