Waldumwandlung ohne Genehmigung, wenn Bebauungsplan dies erfordert, auch bei älteren Plänen

  • 1 Minuten Lesezeit
  1. OVG Niedersachsen, 07.09.2023 - 1 LB 18/23

  2. Leitsatz:

    • Ein Grundstück kann ohne Genehmigung nach Waldrecht umgewandelt werden, wenn ein Bebauungsplan eine Nutzung vorsieht, die die Umwandlung des Waldes erfordert.
    • Diese Regel gilt auch für Bebauungspläne, die vor den aktuellen Waldgesetzen in Kraft traten.
  3. Urteilsänderung:

    • Das Berufungsgericht hat das Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg geändert.
    • Eine spezifische Nebenbestimmung des Bescheids des Beklagten wird aufgehoben.
    • Der Beklagte trägt die Kosten des gesamten Verfahrens.
    • Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, was bedeutet, dass der Beklagte eine Sicherheitsleistung erbringen kann, um die Vollstreckung zu verhindern.
  4. Sachverhalt:

    • Der Kläger besitzt ein Teil eines Grundstücks, das laut Bebauungsplan ein Wohngebiet ist, aber tatsächlich mit Bäumen bedeckt ist.
    • Ein potenzieller Käufer zog sein Kaufangebot zurück, nachdem der Beklagte mitteilte, dass eine Genehmigung zur Waldumwandlung sowie eine Kompensation nötig wären.
    • Der Kläger beantragte daraufhin einen Bauvorbescheid, der unter der Bedingung erteilt wurde, dass die Waldumwandlung kompensiert wird.
    • Der Kläger fühlt sich ungerecht behandelt, da andere Grundstückseigentümer in der Vergangenheit ohne Kompensation Waldflächen gerodet haben.
  5. Entscheidungsgründe des Gerichts:

    • Das Gericht erklärte die Auflage zur Kompensation für rechtswidrig.
    • Es wurde festgestellt, dass der Bebauungsplan aus dem Jahr 1971, der vor den aktuellen Waldgesetzen verabschiedet wurde, rechtskräftig ist und eine Waldumwandlung erlaubt.
    • Das Gericht stellte klar, dass die Berücksichtigung des Waldes im Rahmen des Bebauungsplans ausreichend ist und eine zusätzliche Genehmigung oder Kompensation nach dem Waldrecht nicht erforderlich macht.
    • Es wurde betont, dass der Bebauungsplan als rechtliche Grundlage dient und somit die Umwandlung des Waldes im Rahmen der dort festgelegten Nutzung ermöglicht.
Foto(s): Udo Kuhlmann

Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Udo Kuhlmann

Beiträge zum Thema