Veröffentlicht von:

Websites und SEO für Escort-Agenturen

  • 4 Minuten Lesezeit

Der Verfasser betreut bundesweit diverse Escort-Agenturen und hat auf anwalt.de u.a. den Beitrag „Rechtsberatung für Escort-Agenturen“ veröffentlicht. 

In Sachen Marketing sind alle Escort-Agenturen auf eine attraktive und ordentlich programmierte Website und zusätzlich auf eine versierte SEO angewiesen, damit einerseits Kunden, andererseits Bewerberinnen auf die Agentur aufmerksam gemacht werden können. 

Das Kürzel SEO steht für den Terminus „Search Engine Optimization“, auf deutsch Suchmaschinenoptimierung. Gemeint ist, dass die Website über eine Recherche in der Internetsuchmaschine Google - andere Suchmaschinen spielen in der Praxis so gut wie keine Rolle - gefunden werden muss, etwa durch Eingabe von Begriffen wie „Escort-Agentur in Hamburg“ o.ä. Nur so können „Traffic“ und daraus resultierend Buchungen erzeugt werden. Denn Werbeanzeigen über Google sind für Escort-Agenturen - anders als in anderen Branchen - nicht möglich, da Google keine Werbeanzeigen ("Google Ads", früher "Google AdWords") für Erotikinhalte/Erotikunternehmen zulässt. 

Die schönste Website mit den ansprechendsten Fotos von Escort-Damen oder -Herren bringt keinen Erfolg, wenn sie mangels Suchmaschinenoptimierung in den Weiten des Internet nicht aufgefunden werden kann. Aufgrund der Vielzahl konkurrierender Escort-Agenturen ist es nicht erfolgsvorsprechend, lediglich eine Website zu erstellen bzw. erstellen zu lassen und dann abzuwarten. Die Website muss suchmaschinenoptimiert sein, damit sie in der Google-Trefferliste möglichst weit oben landet. Bereits die zweite Seite der Trefferliste wird von den Verkehrskreisen so gut wie nicht mehr zur Kenntnis genommen. Andere Suchmaschinen als Google (Bing usw.) spielen praktisch keine Rolle mehr, da sie kaum benutzt werden. 

Die Kosten für die Erstellung einer Website und die nachfolgende Suchmaschinenoptimierung dieser Website werden häufig unterschätzt. 

Mittlerweile haben sich einige IT- bzw. SEO-Dienstleister auf Escort-Agenturen spezialisiert. Angeboten wird die Erstellung einer Website und die Suchmaschinenoptimierung der Website. Für die Erstellung der Website wird normalerweise ein Festpreis vereinbart, die Suchmaschinenoptimierung wird monatlich nach Aufwand abgerechnet. 

Gibt man die Suchbegriffe „SEO für Escort-Agenturen“ bei Google ein, stößt man auf diverse Internet-Agenturen bzw. SEO-Dienstleister, die sich allesamt auf die Erstellung von Websites und die SEO für Escort-Agenturen spezialisiert haben. Zum Teil wird von Anbietern auch noch die Erstellung von Fotos für die Sed-Cards angeboten. 

Was sich zunächst verlockend anhört, nämlich der umfassende Service aus nur einer Hand, kann sich allerdings im Ergebnis als problematisch herausstellen.

Aus Sicht des Verfassers überwiegen die Nachteile der Beauftragung eines auf Escort-Agenturen spezialisierten Dienstleisters die Vorteile. Vorteile könnte beispielsweise die Erfahrung der Dienstleister in diesem Bereich und die daraus resultierende Kenntnis der zu verwendenden Techniken und Keywords sein. Der alles überragende Nachteil ist allerdings dieser: Spezialisiert sich ein Dienstleister auf die SEO für Escort-Agenturen, wird er auch mehrere Escort-Agenturen zu seinen Kunden zählen. Diese Kunden „streiten“ allesamt um die ersten Plätze in der Google-Trefferliste; nur diese sind wirklich relevant. Ziel der Tätigkeit des Dienstleisters ist es damit bzw. sollte es sein, alle seine Kunden möglichst weit nach oben zu bringen. Das ist allerdings aufgrund der begrenzten Plätze in der Trefferliste unmöglich. Wie entscheidet sich also, wer ganz oben gelistet wird und wer sich mit einem schlechteren Platz begnügen muss? Durch die Höhe der an den Dienstleister zu zahlenden Vergütung? 

Im Ergebnis ist von der Beauftragung eines auf Escort-Agenturen spezialisierten IT- bzw. SEO-Dienstleisters abzuraten. Vielmehr sollte ein Dienstleister beauftragt werden, der keine andere bzw. möglichst wenige Escort-Agentur betreut, damit er sich voll und ganz darauf konzentrieren kann, seinen Kunden/seine Kundin in der Trefferliste nach oben zu bringen. 

Hier ein kleines Beispiel: Ein Mandant des Verfassers, der in einem ebenfalls auf gute Suchmaschinenoptimierung angewiesenen Dienstleistungsbereich tätig ist, hat sofort seine SEO-Agentur gewechselt, nachdem ihm bekannt wurde, dass diese auch für einen Wettbewerber tätig ist. 

Dem Verfasser hat bereits einige Escort-Agenturen, die Probleme mit angeblich auf diesen Dienstleistungsbereich spezialisierten IT-Dienstleistern hatten, rechtlich vertreten. 

Die Rückforderung gezahlter Beträge für SEO-Maßnahmen gestaltet sich grundsätzlich deshalb schwierig, da es sich bei Verträgen über SEO-Maßnahmen in der Regel um Dienstverträge handelt. Bei Dienstverträgen schuldet der Unternehmer regelmäßig keinen konkreten Erfolg, sondern lediglich die Durchführung der Dienstleistung (es sei denn, es wurden mit dem Dienstleister konkrete Ziele vereinbart, z.B. einen Platz auf der ersten Seite der Trefferliste o.ä.). Zudem scheiden bei Dienstverträgen Mängelgewährleistungsansprüche gegen den Dienstleister aus. 

Verträge über die Erstellung einer Website sind hingegen als Werk- oder Werklieferungsverträge anzusehen. Der Unternehmer schuldet die Erstellung eines mangelfreien Werkes. 

Grundsätzlich sollte bei Verträgen über die Erstellung von Websites auf folgendes geachtet werden:

Schließen Sie einen schriftlichen Vertrag mit einem genau definierten Leistungskatalog über die Erstellung der Website ab. Vorab geklärt werden sollte u.a.: Was genau sollen die Pflichten des IT-Dienstleisters sein? Wer kümmert sich später um Änderungen der Website und Aktualisierungen, beispielsweise das Einstellen neuer Fotos/Sedcards? Bis wann wird die Website fertiggestellt? Wie viele Unterseiten soll es geben? Wer kümmert sich um die Texte für die Website? ...

In Bezug auf die SEO müssen zum Beispiel gemeinsam die Keywords, über die die Website insbesondere gefunden werden sollen, festgelegt werden. Auch hier empfiehlt sich ein schriftlicher Vertrag, in denen die Leistungspflichten der Agentur festgelegt werden. 

Wenn Ihnen als Betreiber/Betreiberin einer Escort-Agentur ein schriftlicher Vertrag vorgelegt wird, empfiehlt sich eine Überprüfung durch den Anwalt Ihres Vertrauens. 

Haben Sie Fragen zum Thema Marketing für Escort-Agenturen? Wollen Sie eine Escort-Agentur gründen? Haben Sie Probleme mit einem IT-Dienstleister bzw. wollen sich erkundigen, ob dieser seriös ist? Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen gern an den Verfasser.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Jochen Jüngst LL.M.

Beiträge zum Thema