Wechselmodell und die Folgen

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Seit einiger Zeit wird immer häufiger das sog. „Wechselmodell“ praktiziert, d. h. die Kinder leben nach der Trennung der Eltern zu zeitlich gleichen Teilen abwechselnd bei beiden Elternteilen. Die Folgen, die sich daraus ergeben sind nicht nur organisatorischer Art, sondern auch in rechtlicher Hinsicht höchst interessant:

Die Höhe des Kindesunterhalts wird anhand der Einkommen beider Elternteile ermittelt und berechnet. Es ist nicht so, dass automatisch gar kein Kindesunterhalt mehr zu zahlen ist, wie viele Eltern zunächst denken. Auch stellt sich bei Ausübung eines Wechselmodells immer die Frage, ob die – evtl. zerstrittenen – Eltern in der Lage sind, sich wirklich einverständlich um die Belange der Kinder zu kümmern und gemeinsame Entscheidungen für ihre Kinder zu treffen.

Nur, wer sich das vorstellen kann, sollte sich mit diesem Thema näher befassen. Ein Wechselmodell kann nur dann gut für die Kinder sein, wenn Sie und Ihr getrenntlebender Partner zur Absprache in der Lage sind, Sie zuverlässig sind und damit umgehen können, dass Ihre Kinder genauso viel Zeit mit dem Ex-Partner verbringen, wie mit Ihnen. Häufig macht es Sinn, sich gemeinsam bei einer Beratungsstelle vorzustellen und mit den dortigen Mitarbeitern das Modell zu besprechen, das Sie sich vorstellen.

Für die rechtlichen Folgen sollten Sie eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen. Wenn Sie selbst gerne die Kinder im Wechselmodell betreuen möchten, Ihr Ex-Partner aber nicht, macht eine Beratung ebenfalls Sinn. Ggf. kann auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens zum Umgangsrecht eine Lösung gefunden werden, mit der beide Ex-Partner und die Kinder zufrieden sind.


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