Wenn Sie an Touristen vermieten, zahlen Sie dann Steuern?

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Die Technologie hat viele Bereiche unseres Lebens revolutioniert und erleichtert; wir haben uns alle ein wenig daran gewöhnt, sowohl als Verbraucher als auch als Verkäufer von Waren und Dienstleistungen, auch nicht gewerblicher Art.
Ab Anfang Januar 2023 müssen Einkünfte aus digitalen Plattformen erklärt und versteuert werden.
Die Steuerpflicht gab es auch vorher schon, aber in Italien trat das DAC7 mit einer besonderen gesetzlichen Maßnahme in Kraft. Hinter diesem technischen Akronym verbirgt sich die Aktualisierung der europäischen Gesetzgebung, nach der diejenigen, die über digitale Plattformen in einem EU-Land Einkünfte aus der Vermietung von Immobilien, der Erbringung persönlicher Dienstleistungen, dem Verkauf von Waren und der Vermietung von Verkehrsmitteln erzielen, ihren steuerlichen Verpflichtungen fristgerecht nachkommen müssen.
Bis zum 31. Januar 2024 sind digitale Plattformen wie Booking.com nämlich verpflichtet, den Steuerbehörden des Heimatlandes des Steuerpflichtigen die im Jahr 2023 erzielten Einkünfte zu melden. Schon heute, d. h. ab dem 1. Januar 2023, muss man sich also mit dieser neuen Gesetzgebung auseinandersetzen und sich um deren Einhaltung bemühen. Dies gilt für italienische Staatsbürger, aber auch für deutsche Staatsbürger, für letztere ab dem Zeitpunkt, zu dem die entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt wurde
Die "Minimal"-Betreiber, d. h. diejenigen, die weniger als 2 000 EUR pro Jahr erhalten oder eine begrenzte Anzahl von Dienstleistungen, Verkäufen oder Vermietungen haben, können beruhigt sein.
Wenn Sie also beschlossen haben, Ihr Ferienhaus an Touristen zu vermieten, in den Zeiten, in denen Sie nicht da sind, vielleicht sogar in Spanien, dann seien Sie besser tugendhaft.

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