"Widerrufsjoker" auch bei Autokrediten

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Das Landgericht Arnsberg hat jüngst die Rechte der Verbraucher gestärkt, indem es mit Urteil vom 17.11.2017 (Az. 2 O 45/17) dem Fahrer eines Kfz das Recht zusprach, seinen Autokreditvertrag bei dem finanzierenden Kreditinstitut auch noch nach Jahren widerrufen zu können.

Der Verbraucher erwarb im Oktober 2014 einen gebrauchten PKW zu einem Kaufpreis in Höhe von 36.290,- €. Das Auto wurde zum Teil durch das Kreditinstitut finanziert. Mit Schreiben vom 12.07.2016 erklärte er gegenüber dem Kreditinstitut den Widerruf. Die Bank wies den Widerruf mit der Begründung zurück, dass ihre im Finanzierungsvertrag erteilte Widerrufsbelehrung wirksam erteilt worden sei.

Das erkennende Gericht gab dem Verbraucher Recht. Nach Auffassung der Richter konnte der Kläger seinen Kreditvertrag auch noch nach Ablauf der 14-tägigen Frist widerrufen, da im Vertrag wichtige Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB fehlten und er nicht ordnungsgemäß über sein Kündigungsrecht aufgeklärt worden war. Dementsprechend war die Widerrufsfrist nie angelaufen, sodass der Widerruf des Klägers noch fristgerecht erfolgten konnte.

Die Ansicht des Landgerichtes ist durch die aktuell ergangene Entscheidung des Landgerichtes Berlin vom 05.12.2017 (Az. 4 O 150/16) bestätigt worden. Auch hier wurde ein Verbraucher bei der Autofinanzierung nicht ordnungsgemäß über sein Kündigungsrecht belehrt.

Warum sind die beiden kürzlich ergangenen Urteile für Sie als Kreditnehmer so interessant?

Zunächst ist zu erwähnen, dass die fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in vielen Kreditverträgen zu finden sind.

Dem Kreditnehmer wird aufgrund seines wirksamen Widerrufs die Möglichkeit eröffnet, den Kreditvertrag gegenüber der Bank rückabzuwickeln. Da es sich bei der Autofinanzierung um ein sog. „Verbundenes Geschäft“ handelt, unterfällt nicht nur der Kreditvertrag, sondern auch der Kaufvertrag über das Auto der Rückabwicklung. Dies hat zur Folge, dass der Verbraucher „Zug um Zug“ gegen Rückgabe des Pkw, sowohl seine bis dato auf den Kreditvertrag geleisteten Raten als auch seine Anzahlung durch die finanzierende Bank zurückerstattet bekommt.

Wurde der Autokredit ab dem 13. Juni 2014 abgeschlossen, bringt der Widerrufsjoker sogar noch mehr Vorteile. Zu diesem Datum trat eine Gesetzesänderung in Kraft, nach der ein Wertersatz nur dann zu zahlen ist, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht belehrt wurde (§ 357 Abs. 7 BGB) – und das ist ja beim Widerrufsjoker eben nicht der Fall. Die Bank darf daher von den Zahlungen, die sie zurückerstatten muss, nur noch die Zinsen abziehen. Und gerade bei Autokrediten sind die Zinsen oft sehr niedrig.

Die Folgen des Widerrufs sind praktisch kostenloses Autofahren.

Gern überprüfen wir, ob der "Widerrufsfolgen" auch bei Ihrem Vertrag greift.



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