Wie man auf Mobbing aufmerksam macht

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Viele Arbeitnehmer leiden unter Gemeinheiten am Arbeitsplatz, entweder weil einen die Kollegen schneiden, der Chef einen abweisend behandelt oder die eigene Arbeitsleistung kaum gewürdigt wird. Dagegen sollte, dagegen muss man sich wehren, wenn man wieder gern zur Arbeit gehen will. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck hat Tipps für Arbeitnehmer, die unter Ungerechtigkeiten beziehungsweise systematischem Mobbing am Arbeitsplatz leiden und damit herauskommen wollen.

Zunächst: Der Vorwurf des Mobbings oder Bossings ist wie ein scharfes zweischneidiges Schwert, an dem sich das Mobbingopfer häufig auch selbst verletzt. Denn: Man wirft den Kollegen oder dem Chef implizit vor, wichtige vertragliche Pflichten zu verletzen. Stimmt der Vorwurf, kann das für die handelnden Personen mitunter auch die Kündigung ihres Arbeitsverhältnisses bedeuten. Gegen einen Mobbingvorwurf wehrt man sich dann auch mit allem, was man hat. Und in den Strudel von Vorwürfen und Gegenvorwürfen wird das Mobbingopfer nicht selten mit hineingerissen.

Deshalb: Will man sich beschweren, sollte man das Wort „Mobbing“ zunächst weglassen. Stattdessen sollte man sagen, was einen konkret stört und warum man sich durch diese oder jene Verhaltensweise oder Anweisung ungerecht behandelt fühlt.

Beispielsweise: Wenn der Chef einen auffordert, den Krankenschein am ersten Tag der Krankheit abzugeben, obwohl alle anderen Kollegen dafür drei Tage Zeit haben und das auch so im Arbeitsvertrag steht, dann sollte man das benennen und darauf hinweisen, dass man das für einen Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz hält.

Am besten man geht mit seinem Anliegen zum Chef. Hat man ein Problem mit dem Chef, ist es das Beste, man geht zu dessen Vorgesetzten oder gleich zum Betriebsrat oder zu einer Vertrauensstelle beim Arbeitgeber.

Fühlt man sich systematisch gemobbt, sollte man außerbetrieblich Hilfe holen, und zwar bei einer professionellen Mobbingberatungsstelle. Gibt es im Unternehmen ein Mobbing-Handbuch, sollte man sich an die dortige Vorgehensweise halten.

Als Arbeitsrechtler rate ich regelmäßig dazu, dass sich Mobbingopfer zuerst über ihre eigene Situation klar werden und eine gewisse innere Stabilität zurückgewinnen, bevor sie an eine Klage wegen Mobbings gegen ihren Arbeitgeber denken.

Liegt neben dem Mobbing eine Kündigung in der Luft, sollte man sich gegen die Kündigung wappnen. Am besten man holt sich frühzeitig Rat bei einem Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht.

Wer eine Kündigung erhält, sollte noch am selben Tag einen Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht anrufen und die Aussichten einer Kündigungsschutzklage prüfen lassen. In den meisten Fällen kann man mit einer Kündigungsschutzklage eine hohe Abfindung sichern. Und: Man hat sich gewehrt und das tut einem Mobbingopfer auch psychisch gut.

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