Wirecard: Musterverfahren eröffnet – Jetzt Teilnahme an der Sammelklage sichern

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Das Musterverfahren, die sogenannte Sammelklage, gegen Verantwortliche des Wirecard-Skandals, wie die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY (Ernst & Young) und der ehemalige Vorstand Dr. Braun, wurde nun durch das Bayerische Oberste Landesgericht eröffnet.


Wirecard: Aktionäre sollten Frist zur Anmeldung beachten

Ab der Eröffnung des Musterverfahrens haben die Anleger sechs Monate Zeit, um ihre Ansprüche anzumelden. Die Anmeldung muss von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden. Betroffene Aktionäre sollten daher nicht zögern die kostenfreie Erstberatung der im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Bender & Pfitzmann in Anspruch zu nehmen, um wichtige Fristen nicht zu versäumen.


Wirecard: Wie Aktionäre von der Sammelklage profitieren können

Die Sammelklage ist neben einer individuellen Klage eine kostengünstigere Möglichkeit für Aktionäre, um das investierte Geld zurückzuholen. Denn die Kosten des Verfahrens werden unter allen Anlegern, die an dem Musterverfahren teilnehmen, aufgeteilt.

Aktionäre sollten auch die Verjährungsfrist beachten, nach der die Durchsetzung ihrer Ansprüche auf Schadenersatz nicht mehr möglich ist. Ein weiterer Vorteil des Musterverfahrens besteht darin, dass durch die Anmeldung zur Sammelklage die Verjährung der Ansprüche verhindert wird.

Bei einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) kommt es nicht auf den individuellen Sachverhalt des einzelnen Aktionärs an. Teilnehmer der Sammelklage müssen somit also nicht bei einem Gerichtstermin aussagen. Das Gericht fällt am Ende des Verfahrens eine Grundsatz-Entscheidung, die dann für alle Teilnehmer der Sammelklage bindend ist.

Selbstverständlich kann es auch während des Musterverfahrens zu einem Vergleich mit den Beklagten kommen. Auch von einem solchen Vergleich können die Teilnehmer der Sammelklage profitieren.


Ausführliche Informationen zur Teilnahme an der Sammelklage finden Sie hier.


Die Kanzlei Bender & Pfitzmann


Die Rechtsanwälte Bender & Pfitzmann sind schwerpunktmäßig in den Bereichen Bankrecht, Kapitalmarktrecht und Versicherungsrecht tätig. Als Anlegerschutzkanzlei beraten und vertreten sie bundesweit Anleger und unterstützen bei allen Rechtsfragen im Zusammenhang mit gescheiterten Kapitalanlagen. Die Fachanwälte der Kanzlei Bender & Pfitzmann verfügen über große Erfahrungen und Erfolge im außergerichtlichen und gerichtlichen Vorgehen.


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