76 Anwälte für Erfinder
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Erfinder
Fragen und Antworten
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Erfinder: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Erfinder umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Erfinder und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Erfinder: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Erfinder sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.
Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.
Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben. -
Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
Sie haben grundsätzlich die Möglichkeit, sich vor dem Amtsgericht selbst zu verteidigen. Geht es allerdings um familienrechtliche Sachen, müssen Sie wissen, dass vor dem Familiengericht (eine spezielle Abteilung des Amtsgerichts) Anwaltszwang herrscht. Auch vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten oder vor dem Bundesgerichtshof müssen sich die Parteien durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Der Gang zum Anwalt lohnt sich in den meisten Fällen, insbesondere wenn viel auf dem Spiel steht. Er berät Sie individuell, bespricht mit Ihnen die Erfolgsaussichten und wenn eine außergerichtliche Lösung nicht möglich ist, kämpft er für Ihr gutes Recht vor dem zuständigen Gericht. Wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können, gibt es auch hier Möglichkeiten. So können Sie beispielsweise einen Beratungsschein und/oder Prozesskostenhilfe beantragen.
Kennzeichen eines Erfinders
Den Erfinder zeichnen im Wesentlichen drei Merkmale aus:
- Er erkennt ein Problem.
- Er will dieses Problem auf neue Art und Weise lösen.
- Er hatte dabei mindestens einmal in seinem Leben Erfolg.
Diese Kriterien fließen auch im Patentrecht mit ein. Bei der Patenterteilung obliegt es dem Erfinder, die Erfindung offenzulegen und sie so zu beschreiben, dass ein Fachmann auf dem entsprechenden Gebiet die Erfindung nachvollziehen kann. Dies ist die Offenlegung der Erfindung.
Erfinderrecht
Dem Erfinder steht das sogenannte Erfinderrecht zu. Mit der Erfindung selbst entsteht das Erfinderrecht in der Person des Erfinders. Sein Inhalt ist beispielsweise gesetzlich im Patentgesetz (PatG) verankert. Rechtlich geschützt wird es über die allgemeinen zivilrechtlichen Regeln, insbesondere § 823 und § 1004 BGB. Es erfasst:
- Das Recht auf das Patent bzw. den Gebrauchsmusterschutz, § 6 PatG. Es ist gemäß § 15 PatG übertragbar und vererblich.
- Das Recht zur Nutzung der Erfindung. Das kann der Erfinder entweder selbst ausüben, aber auch zum Beispiel mit einem Lizenzvertrag auf jemand anderes übertragen.
- Die sog. Erfinderehre. Hierunter versteht man das Recht, als Erfinder genannt, bezeichnet und anerkannt zu werden, § 63 PatG.
- Das Recht, über die Erfindung zu entscheiden. Das betrifft nicht nur die Veröffentlichung oder Geheimhaltung, sondern auch etwa die Patentanmeldung oder die Freigabe zur Benutzung.
(WEL)
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