71 Anwälte für Prozessführung
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Rechtstipps von Anwälten zum Thema Prozessführung
Fragen und Antworten
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Prozessführung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Prozessführung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Prozessführung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Prozessführung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Prozessführung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was sollte ich vor dem Erstgespräch tun?
Mit einem Erstgespräch haben Sie die Möglichkeit, eine Ersteinschätzung Ihres Rechtsfalls zu erhalten. Je besser Sie sich vorbereiten, desto genauer kann Ihr Rechtsanwalt die Sach- und Rechtslage beurteilen. Überlegen Sie deswegen vor dem ersten Beratungsgespräch, welche Unterlagen wichtig sind und bringen Sie diese mit. Eventuell wäre es sogar sinnvoll, diese vorab per Mail an Ihren Anwalt zu schicken. Notieren Sie sich außerdem alle Informationen, die für Ihren Fall relevant sind und Ihr Anwalt unbedingt wissen muss, damit er eine objektive Einschätzung abgeben kann.
Wichtig zu wissen: Ein Erstgespräch beim Rechtsanwalt ist leider nicht immer kostenlos. Deshalb klären Sie im Voraus, welche Kosten für Sie anfallen werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt. -
Was kostet ein Anwalt?
Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.
Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
Die Prozessführung beschreibt die Handlungen der an einem Gerichtprozess beteiligten Personen. Oft übernehmen Kläger und Beklagter die Prozessführung nicht selbst, sondern beauftragen dafür jeweils einen Anwalt. Diese reichen Schriftsätze ein, stellen Anträge und vertreten ihre Mandanten im Termin vor Gericht. Das alles gehört zur Prozessführung, die sich neben den notwendigen Handlungen im Parteiprozess auch auf bestimmte Taktiken beziehen kann.
Vor vielen Gerichten, so beispielsweise dem Landgericht, Oberlandesgericht oder Oberverwaltungsgericht, herrscht sogenannter Anwaltszwang, das heißt, die Parteien selbst können gar keine wirksamen Prozesshandlungen vornehmen, sondern müssen sich von einem Anwalt vertreten lassen. Vor dem Sozialgericht, Verwaltungsgericht oder Amtsgericht für normale Forderungen bis zu 5000 Euro kann hingegen jeder Beteiligte seine Prozessführung selbst übernehmen. Zu bedenken ist aber, dass ein Anwalt durch seine Erfahrung das Verfahren oft zu einem besseren Ergebnis bringen kann, gerade auch, wenn eventuell ein Prozessvergleich sinnvoll ist.
Nicht zu verwechseln ist Prozessführung mit der materiellen Prozessleitung gemäß § 139 Zivilprozessordnung (ZPO). Die Leitung obliegt dem Gericht, das beispielsweise über Beweisanträge entscheidet oder Gutachten anfordert. Die Prozessführung dagegen betrifft das Anbieten der entsprechenden Informationen bzw. das Stellen von Anträgen an das Gericht. Die Prozessführung umfasst grundsätzlich alle Prozesshandlungen.
Im öffentlichen Recht gilt - anders als im Zivilrecht - der sogenannte Amtsermittlungsgrundsatz. Das hat erheblichen Einfluss auf die Prozessführung. Denn während danach im Grundsatz das Gericht die Tatsachen ermitteln muss, beispielsweise dadurch, dass es ein medizinisches Gutachten einholt, sind im Zivilprozess die Beweismittel durch den Prozessführenden anzubieten. Dazu entscheidet das Gericht im Zivilprozess nur im Rahmen der gestellten Anträge, selbst wenn weitere Ansprüche bestehen würden. Umso wichtiger ist daher, welche Anträge gestellt werden.
Entsteht dem Mandaten durch fehlerhafte Prozessführung des Anwaltes ein Schaden, beispielsweise weil der eine Frist versäumt hat, kann im Rahmen der Anwaltshaftung ein Anspruch auf Schadenersatz bestehen. Im Rahmen der weiteren Prozessführung kann z. B. nach Fristversäumnis auch mit einem gut begründeten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand das Fristversäumnis insoweit wieder beseitigt werden, sodass kein Schaden entsteht.
(ADS)
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