87 Anwälte für Waffenschein
Suche wird geladen …
Meine Mandanten wissen wohin sie wollen. Ich sorge dafür, dass sie sicher ankommen.
Im Mittelpunkt steht der Mensch.
Nur wer das Ziel kennt, kann den Weg dorthin finden.
Rechtstipps von Anwälten zum Thema Waffenschein
Fragen und Antworten
-
Waffenschein: Was kann ein Anwalt für mich tun?
Streitigkeiten in Zusammenhang mit Waffenschein sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht. -
Waffenschein: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
Das Thema Waffenschein umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Waffenschein und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen. -
Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen. -
Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
Der Waffenschein erlaubt nach dem Waffengesetz (WaffG) das Führen einer Waffe, unabhängig davon, ob die Waffe geladen ist oder nicht. Unter Führen versteht man das zugriffsbereite Verfügbarhalten einer Waffe außerhalb der Wohnung oder des befriedeten Besitztums.
Der große Waffenschein
Der große Waffenschein wird nur ausgestellt, wenn der darum Ersuchende bestimmte Voraussetzungen erfüllt und nachweisen kann, z.B. dass er aufgrund seines Berufes „mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet ist und der Erwerb der Schusswaffe und der Munition geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern." (§ 19 WaffG)
Die weiteren Voraussetzungen sind ein Sachkundenachweis mit vorausgegangenem Lehrgang, Zuverlässigkeit nach § 5 WaffG, die persönliche Eignung nach § 6 WaffG sowie Volljährigkeit und eine abgeschlossene Versicherung gegen Haftpflicht in Höhe von einer Million Euro für Personen- und Sachschäden.
Die waffenrechtliche Erlaubnis wird höchstens für 3 Jahre ausgestellt, danach ist sie erneut zu beantragen. Sie berechtigt zum Führen von erlaubnispflichtigen Schusswaffen nach der Waffenliste, insbesondere Handfeuerwaffen für Patronenmunition, bei denen Geschosse durch Explosionsgase durch einen Lauf getrieben werden.
Der kleine Waffenschein
Im Gegensatz zum „großen" Waffenschein ermächtigt der kleine Waffenschein nur zum Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Prüfzeichen, nicht jedoch zu deren Gebrauch. Er wird lebenslänglich ausgestellt, wenn die Voraussetzungen (Volljährigkeit, persönliche Eignung und Zuverlässigkeit) gegeben sind. Ein Sachkundenachweis ist nicht notwendig.
Für den nicht zugriffsbereiten Transport von Waffen getrennt von ihrer Munition wird kein Waffenschein benötigt.
Auch bei einem ausgestellten Waffenschein ist das Führen einer Waffe nicht überall zulässig. So verbietet z.B. das Versammlungsgesetz Waffen bei öffentlichen Versammlungen oder Aufzügen.
Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Waffenschein umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.
Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Waffenschein besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.
- Rechtsanwalt Berlin Waffenschein
- Rechtsanwalt München Waffenschein
- Rechtsanwalt Hamburg Waffenschein
- Rechtsanwalt Köln Waffenschein
- Rechtsanwalt Düsseldorf Waffenschein
- Rechtsanwalt Stuttgart Waffenschein
- Rechtsanwalt Nürnberg Waffenschein
- Rechtsanwalt Hannover Waffenschein
- Rechtsanwalt Dresden Waffenschein
- Rechtsanwalt Dortmund Waffenschein
- Rechtsanwalt Wiesbaden Waffenschein
- Rechtsanwalt Bonn Waffenschein
- Rechtsanwalt Münster Waffenschein
- Rechtsanwalt Bielefeld Waffenschein
- Rechtsanwalt Aachen Waffenschein
- Rechtsanwalt Würzburg Waffenschein
- Rechtsanwalt Bochum Waffenschein
- Rechtsanwalt Braunschweig Waffenschein
- Rechtsanwalt Osnabrück Waffenschein
- Rechtsanwalt Duisburg Waffenschein
- Rechtsanwalt Erfurt Waffenschein
- Rechtsanwalt Gießen Waffenschein
- Rechtsanwalt Potsdam Waffenschein
- Rechtsanwalt Rostock Waffenschein
- Rechtsanwalt Trier Waffenschein
- Rechtsanwalt Aschaffenburg Waffenschein
- Rechtsanwalt Neuss Waffenschein
- Rechtsanwalt Schweinfurt Waffenschein
- Rechtsanwalt Deggendorf Waffenschein
- Rechtsanwalt Lüneburg Waffenschein
- Rechtsanwalt Mülheim an der Ruhr Waffenschein
- Rechtsanwalt Schwerin Waffenschein
- Rechtsanwalt Wolfsburg Waffenschein
- Rechtsanwalt Neubrandenburg Waffenschein
- Rechtsanwalt Baden-Baden Waffenschein
- Rechtsanwalt Bottrop Waffenschein
- Rechtsanwalt Innsbruck Waffenschein
- Rechtsanwalt Limburg an der Lahn Waffenschein
- Rechtsanwalt Ratingen Waffenschein
- Rechtsanwalt Frankfurt (Oder) Waffenschein
- Rechtsanwalt Weinheim Waffenschein
- Rechtsanwalt Plauen Waffenschein
- Rechtsanwalt Bad Oeynhausen Waffenschein
- Rechtsanwalt Bautzen Waffenschein
- Rechtsanwalt Schwäbisch Gmünd Waffenschein
- Rechtsanwalt Pirna Waffenschein
- Rechtsanwalt Stade Waffenschein
- Rechtsanwalt Bad Dürkheim Waffenschein
- Rechtsanwalt Oberursel (Taunus) Waffenschein
- Rechtsanwalt Kleve Waffenschein
- Rechtsanwalt Goslar Waffenschein
- Rechtsanwalt Nordhausen Waffenschein
- Rechtsanwalt Bünde Waffenschein
- Rechtsanwalt Heppenheim (Bergstraße) Waffenschein
- Rechtsanwalt Senden Waffenschein
- Rechtsanwalt Brilon Waffenschein
- Rechtsanwalt Dülmen Waffenschein
- Rechtsanwalt Jülich Waffenschein
- Rechtsanwalt Neunkirchen Waffenschein
- Rechtsanwalt Werne Waffenschein
- Rechtsanwalt Neustrelitz Waffenschein
- Rechtsanwalt Ketsch Waffenschein
- Rechtsanwalt Lübbecke Waffenschein
- Rechtsanwalt Reilingen Waffenschein
- Rechtsanwalt Schopfheim Waffenschein
- Rechtsanwalt Hardegsen Waffenschein
- Rechtsanwalt Horn-Bad Meinberg Waffenschein
- Rechtsanwalt Langenau Waffenschein
- Rechtsanwalt Lichtenstein Waffenschein
- Rechtsanwalt Oederan Waffenschein
- Rechtsanwalt Petersberg Waffenschein
- Rechtsanwalt Reinfeld (Holstein) Waffenschein
- Rechtsanwalt Neunkirchen Waffenschein