Abiturnote in Bayern anfechten – so geht man vor

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In den letzten Tagen haben viele Gymnasiasten in Bayern ihre Abiturnoten erfahren. Natürlich haben sich die Punktzahlen im Wesentlichen schon über die letzten vier Semester aufgebaut. Die mündlichen und schriftlichen Abiturprüfungen sind nur noch der (hoffentlich) krönende Abschluss, der im Ergebnis über einige Zehntel des Abiturschnitts entscheiden kann.

Aufgrund der zahlreichen Punkthürden im bayerischen Abitur kann es aber durchaus passieren, dass diese Prüfungsarbeiten dann den Ausschlag geben, ob man besteht oder nicht. Auch ein insgesamt ordentliches Abitur im Befriedigend-Bereich kann nicht bestanden sein, wenn in einzelnen Fächern zu schlechte Leistungen vorliegen oder bestimmte Prüfungen mit „null Punkten“ bewertet wurden.

Auch Abiturnote ist anfechtbar

Wenn Sie oder Ihr Sohn bzw. Ihre Tochter gerade eine schlechte Abiturnote erhalten haben oder gar das Nichtbestehen mitgeteilt wurde, ist das kein Grund, zu resignieren. Es ist nicht so, dass Lehrer und Schulen keinerlei Kontrolle unterliegen würden. Wie fast jede staatliche Entscheidung unterliegt auch die Benotung des Abiturs der gerichtlichen Nachprüfung. 

Allerdings gibt es im Bereich der Prüfungsanfechtung einige Besonderheiten. Daher ist die Vertretung durch einen darauf spezialisierten Rechtsanwalt sinnvoll.

Ich habe im Großraum München und bundesweit bereits zahlreiche Schüler, Studenten und Berufstätige in Prüfungsanfechtungen vertreten und kenne daher die typischen Konstellationen. Ich weiß auch, wie psychisch belastend die Situation für Sie ist und wie viel oft auf dem Spiel steht.

Zweigleisiges Vorgehen ratsam

Nach meinen Erfahrungen sollte man stets zweigleisig fahren: Auf der einen Seite werden alle rechtlich notwendigen Schritte ergriffen, sei es nun ein Widerspruch, ein Remonstrationsverfahren oder eine Klage. Auf der anderen Seite wird versucht, mit dem Prüfungsamt eine Einigung zu finden, durch die das juristische Verfahren unnötig wird.

Denn ein gerichtliches Verfahren ist für den Betroffenen meist sehr zermürbend – es dauert Monate bis Jahre und man weiß nicht, wie man in der Zwischenzeit seine berufliche Karriere weiter planen soll. Zudem kommen hier schnell hohe Kosten zusammen, die man durch ein Vorgehen mit Augenmaß vermeiden kann.

Schließlich darf man auch nicht vergessen, dass man beim ersten Fehlversuch unter Umständen noch ein Jahr an der gleichen Schule vor sich hat. Daher sollte man – bei allem Nachdruck in der Sache – freundlich bleiben und niemandem pauschale Vorwürfe machen.

Hohe Anforderungen an erfolgreiche Anfechtung

Sich nur auf die juristische Seite zu verlassen, bringt außerdem das Problem mit sich, dass die Rechtsprechung nicht allzu gnädig ist – zumindest zu den Prüflingen. Den Korrektoren wird ein relativ weites Ermessen eingeräumt. Das Gericht will sich nicht selbst zum Prüfer aufschwingen, sondern überprüft die Bewertungen nur auf Nachvollziehbarkeit.

Will man die gegebenen Noten anfechten, muss man also sehr genau hinschauen und Ansatzpunkte für rechtliche Kritik finden. Um dies sicherzustellen, arbeite ich mit Experten aus verschiedenen Fachbereichen zusammen, die mir auch inhaltlich zur Seite stehen und meine eigenen Kenntnisse ergänzen.

Für eine Anfechtung der Abiturprüfung können Sie gerne mit mir Kontakt aufnehmen. In einem unverbindlichen und kostenlosen Vorgespräch per Telefon können Sie mir Ihre individuelle Situation kurz schildern und ich kann Ihnen anschließend das Vorgehen skizzieren.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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