Aktuelle Rechtslage Mercedes Benz Dieselskandal und EuGH

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Die Entscheidung des EuGH vom 21.03.2023, Az. C-100/21, hat in der Medienlandschaft wie eine Bombe eingeschlagen. 

Bundesweit wird über diese epochale Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofs landauf landab berichtet.

Der EuGH hatte mit seiner Entscheidung vom 21.03.2023 die Hürden für eine Schadensersatzklage gegen Mercedes Benz massiv gesenkt. In dem streitigen Verfahren war nämlich ein Mercedes Benz  Fahrzeug betroffen. 

Rechtsanwalt Eser, der mit seinem Team aus Stuttgart, selbst bisher hunderte Mercedes Benz-Geschädigte anwaltlich vertritt, rechnet nun mit einer weiteren neuen Klagewelle gegenüber Mercedes-Benz an seinem Heimatgericht Stuttgart.

Vor dieser Klagewelle hatten bezeichnenderweise im Sommer einige Stuttgarter Landrichter in einer internen Rundmail selbst gewarnt, hierüber berichtete z.B. die WirtschaftWoche.

Nach Auffassung von Rechtsanwalt Eser sollten potentielle Kläger, die über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, nicht länger warten, und noch spätestens in diesem Jahr berechtigte Schadenersatzansprüche von einer spezialiserten Dieselkanzlei prüfen und geltend machen lassen. 

Der Abgasskandal hat nicht zuletzt zu hohen Wertverlusten und unvorhersehbaren Folgeschäden von illegal manipulierten Fahrzeugen geführt. Unter anderem deshalb können betroffene Verbraucher Schadensersatzansprüche in der Sache geltend machen.

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Foto(s): doruk-bayram-gs3duh5iqkw-unsplash


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