Bankrecht – Bearbeitungsgebühren für Unternehmerkredite zurückfordern

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Der nachfolgende Beitrag behandelt die Rückforderung von Bearbeitungsgebühren, die formularmäßig von Banken für die Vergabe von Unternehmerkrediten gefordert wurden. 

Ausgangslage

Der Bundesgerichtshof hat bereits im Jahr 2014 in zwei Entscheidungen Banken verboten, Bearbeitungsgebühren für die Vergabe von Verbraucherdarlehen einzufordern. 

Diese Rechtsprechung hat der BGH nun auch auf Unternehmerdarlehen ausgeweitet. 

Banken, die formularmäßig eine „Bearbeitungsgebühr“ oder ein „Bearbeitungsentgelt“ gefordert haben, müssen diese zurückzahlen. 

Die Entscheidung

Die Entscheidungen sind noch nicht veröffentlicht. Der Pressemitteilung ist aber zu entnehmen: 

„Der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass es sich bei den angegriffenen Klauseln um sogenannte Preisnebenabreden handelt, die der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB unterliegen. Die Klauseln halten dieser Inhaltskontrolle nicht stand. Die Vereinbarung laufzeitunabhängiger Bearbeitungsentgelte ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung nicht zu vereinbaren, weshalb gemäß § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB im Zweifel eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners anzunehmen ist. Auch bei den vorliegenden Unternehmerdarlehensverträgen gibt es keine Gründe, die diese gesetzliche Vermutung widerlegen würden. Insbesondere kann die Angemessenheit eines laufzeitunabhängigen Bearbeitungsentgelts nicht mit eventuell hieraus resultierenden steuerlichen Vorteilen auf der Seite eines unternehmerischen Kreditnehmers begründet werden.“

(Pressemitteilung des BGH zu BGH, Urteil vom 04.07.2017, Az.: XI ZR 562/15)

Stellungnahme 

Das Urteil ist zu begrüßen. Der BGH setzt seine Rechtsprechung zur Rückzahlung von Bearbeitungsgebühren konsequent fort. 

Bedeutung für die Praxis 

Unternehmer sollten nun unbedingt ihre Darlehensverträge sichten. 

Als Faustformel gilt:

Wenn Bearbeitungsgebühren mit der Bank nicht individuell ausgehandelt wurden (sondern sich im Kleingedruckten finden) oder schon im Vertragsvordruck ausgewiesen wurden, sind die Klauseln und damit die Gebühren unzulässig. 

Bank muss auch Zinsen zahlen 

Da das Urteil im Volltext noch nicht vorliegt, wird abzuwarten bleiben, was der BGH zu der Verzinsung der Bearbeitungsgebühren ausführt. 

Bisher galt der Grundsatz „Banken machen mit Geld in der Regel mehr Geld“, sodass die Bearbeitungsgebühren mit 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu verzinsen gewesen sind (BGH, Urteil vom 28.10.2014, Az.: XI ZR 348/13). Es ist davon auszugehen, dass der BGH auch diese Rechtsprechung bestätigen wird. 

Verjährung von Ansprüchen 

Der BGH hat weiter dazu ausgeführt, dass Unternehmer bereits im Jahr 2011 erkennen konnten, dass formularmäßig erhobene Bearbeitungsgebühren unzulässig sind.

Für die Praxis bedeutet dies, dass Gebühren, die vor 2014 gezahlt wurden, nun verjährt sind. 

Zusammenfassung 

Betroffenen Unternehmern empfehlen wir, die nachfolgende Prüfung vorzunehmen: 

ein Unternehmerdarlehen wurde abgeschlossen 

vorformulierte/nicht individuell ausgehandelte Bearbeitungsgebühren wurden gezahlt 

die Bearbeitungsgebühren wurden 2014 oder später gezahlt 

In diesem Fall sollten die Bearbeitungsgebühren unter Fristsetzung zurückgefordert werden. 

Formulierungsvorschlag

„Sehr geehrte Damen und Herren, 

wie Sie wissen, habe ich bei Ihnen ein Unternehmerdarlehen wie folgt abgeschlossen: 

Darlehensnummer: 111111

Bearbeitungsgebühr in €: 1.000,00

Datum Vertragsabschluss: 05.01.2014

Nachdem der BGH die vorstehenden Bearbeitungsgebühren für unzulässig erklärt hat (BGH, Urteil vom 04.07.2017, Az.: XI ZR 562/15), werden Sie aufgefordert, die Bearbeitungsgebühren nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über EZB ab der Zahlung der Bearbeitungsgebühren umgehend, spätestens aber bis zum 

11.11.2017 

(14 Tage + 3 Tage für den Postlauf)

auf das unten angegebene Konto anzuweisen. 

MfG

Mustermann 

IBAN“

Nach Fristablauf

Sollte die Bank binnen der gesetzten Frist nicht geleistet haben, sind die Kosten einer anwaltlichen Betreuung unter Verzugsgesichtspunkten grds. erstattungsfähig.

Kanzlei RAS 

Wir helfen betroffenen Bankkunden bei der Realisierung ihrer Ansprüche. Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.



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