Fluggastrecht – Rechte bei Flugverspätung / Übersicht und Musterschreiben

  • 3 Minuten Lesezeit

Der nachfolgende Beitrag behandelt die Abwicklung eines Falles aus dem Bereich der Fluggastrechte (EG-Verordnung 261/2004).

Schwerpunkt

Welche Rechte haben Flugreisende, deren Flug sich verspätet?

Die FluggastrechteVO bietet Fluggästen eine pauschale Entschädigung für erlittene Unannehmlichkeiten.

Anspruchsvoraussetzungen

1. Die FluggastrechteVO muss anwendbar sein. Dies ist sie

  • bei allen Flügen, die innerhalb der EU starten
  • bei allen Flügen in die EU, die von europäischen Airlines durchgeführt werden

Praxistipp

Zu der EU gehören nicht nur die EU-Staaten, sondern auch Staaten, die aufgrund von Abkommen mit der EU die FluggastrechteVO für anwendbar erklären (z. B. Norwegen, Schweiz, Island, etc.).

Staaten, in denen die FlugastrechteVO gilt (unser Rechtstipp vom 13.03.2017).

2. Es muss eine „große“ Flugverspätung vorliegen. Dies bedeutet: mehr als drei Stunden Verspätung am letzten Zielort.

Praxistipp

Bei Langstreckenflügen muss eine Verspätung von mindestens vier Stunden vorliegen. Liegt die Verspätung bei mehr als drei Stunden aber weniger als vier Stunden, kann der Anspruch von € 600,00 auf € 300,00 gekürzt werden (Art. 7 II c) FluggastrechteVO). Hierauf muss sich die Airline aber berufen. Wenn Sie betroffen sind, fordern Sie vorsorglich € 600,00 ein.

3. Es kommt auf die Entfernung an:

  • Kurzstrecke = bis 1.500 km = € 250,00
  • Mittelstrecke = von 1.501 km bis 3.500 km = € 400,00
  • Langstrecke = mehr als 3.501 km = € 600,00

Praxistipp

Liegen Startflughafen und Zielflughafen innerhalb der EU, ist der Anspruch auf € 400,00 gedeckelt (Art. 7 I b) FluggastrechteVO). Dafür gilt dann aber immer „nur“ die Verspätung von mehr als drei Stunden.

Berechnung der Entfernung

Die Entfernung berechnet sich anhand der „Großkreismethode“ (Art. 7 IV FluggastrechteVO). Entsprechende Rechner finden sich im Internet und auf unserer Internetpräsenz.

Beispiel: Die Entfernung KölnBonn (CGN) zu Düsseldorf (DUS) liegt bei 54 km.

Keine außergewöhnlichen Umstände

Die Airline muss Ausgleichsansprüche nicht gewähren, wenn außergewöhnliche Umstände vorgelegen haben. Dies können sein:

  • Streik
  • Terrorwarnung
  • extrem schlechtes Wetter
  • Anordnungen der Flugsicherheit

Praxistipp

In vielen Fällen lehnen Airlines die Ansprüche pauschal unter Hinweis auf (vermeintliche) außergewöhnlicher Umstände ab. Lassen Sie sich davon nicht irritieren und holen Sie im Zweifel anwaltlichen Rat hierzu ein. In vielen Fällen handelt es sich nicht um rechtlich relevante Einwendungen.

Musterschreiben

Fordern Sie die Airline unter Frist zur Leistung auf. Verwenden Sie ein Musterschreiben. Wichtig ist hier lediglich, dass Sie angeben:

  • Namen der Fluggäste/Flugnummer
  • Abflugflughafen/Datum Uhrzeit Abflug (geplant)
  • Ankunftsflughafen/Datum Uhrzeit Ankunft (geplant)
  • Ungefähre Flugverspätung
  • Höhe Ausgleichszahlung / Bankverbindung

Formulierungsvorschlag:

„Anschrift Airline

Einschreiben / Rückschein

Anschrift Verfasser

Ort, den xx.xx.2017

Ausgleichsanspruch nach FluggastrechteVO (Flugverspätung)

Fluggäste: Max Mustermann, Maxina Mustermann

Sehr geehrte Damen und Herren,

in vorbezeichneter Angelegenheit teile ich die nachfolgende Flugunregelmäßigkeit mit und mache Ausgleichsansprüche nach der FluggastrechteVO geltend:

Ich/Wir wollte/n am 11.11.2018 mit einem Flugzeug Ihres Unternehmens von Düsseldorf (DUS) nach Köln (CGN) befördert werden. Dieser Flug mit der Flugnummer NR 1111 sollte ursprünglich um 11.11 Uhr starten und um 12.12 Uhr landen. Wegen mir nicht näher bekannter Details war der Flug aber erheblich verspätet (mehr als X Stunden).

Ausweislich der FluggastrechteVO steht jedem Fluggast in diesem Fall ein Betrag in Höhe von € 250 /// € 400 /// € 600 zu. Sie werden gebeten, den sich aus der Flugirritation ergebenen erstattungsfähigen Betrag in Höhe von insgesamt

€ xxx,00

spätestens bis zum

28.11.2018

(11.11.2018 + 17 Tage)

auf mein unten angegebenes Konto anzuweisen. Ein Gutschein wird nicht akzeptiert.

Mit freundlichen Grüßen

xxx

IBAN + BIC“


Praxistipp

Verwenden Sie ein Einschreiben mit Rückschein und/oder schicken Sie das Schreiben vorab via Mail an die Airline. Bewahren Sie eine Kopie des Schreibens auf. Nutzen Sie besser keine Online-Anmeldung auf der Internetseite der Airline, da Sie in der Regel keine Kopie erhalten (Beweisproblem).

Setzen Sie eine konkrete Frist / ein konkretes Datum (14 Tage + 3 Tage für den Postlauf = 17 Tage). Bei einer konkret gesetzten Frist gibt es keine Diskussion über den Ablauf der Frist.

Die Anschriften der meisten Airlines finden Sie im Internet und auf unserer Internetpräsenz (mailen Sie uns, wenn eine Anschrift fehlt).

Nach Fristablauf

Sollte die Airline binnen der gesetzten Frist nicht geleistet haben (dies ist meistens der Fall), sind die Kosten einer anwaltlichen Betreuung unter Verzugsgesichtspunkten grds. erstattungsfähig, sofern die Airline zu Unrecht nicht geleistet hat. Dann spätestens ist auch bei einer Rechtsschutzversicherung der Leistungsfall eingetreten.

Kanzlei RAS 

Wir helfen betroffenen Fluggästen bei der Realisierung ihrer Ansprüche. Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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