Corona-Pandemie: längere Bewerbungsfristen für Medizinstudium im WS 20/21

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Die Corona-Pandemie hat im Frühjahr und Sommer 2020 für einiges Durcheinander gesorgt. Das gilt auch für alle, die im Frühjahr 2020 Abitur gemacht haben. Abitur-Prüfungen fanden unter erheblich anderen Bedingungen statt als sonst. In einigen Bundesländern wurden Abiturprüfungen zeitlich später ins Jahr verschoben.

Das sorgt im Zusammenhang mit der Bewerbung für Studienplätze natürlich für Zeitdruck. Denn vor allem die mündlichen Prüfungen und das Ausstellen der Abiturzeugnisse rückten zeitlich sehr nah z.B. an die üblichen Bewerbungsfristen beim Hochschulstart für ein Medizinstudium in Deutschland.

Hier wurde nun aber Abhilfe geschaffen: die Bewerbungsfristen für ein Medizinstudium in Deutschland (Humanmedizin) wurden verlängert.

Neue Bewerbungsfrist Erstsemester Medizinstudium Wintersemester 20/21 

Grundsätzlich gelten für die Bewerbung um einen Erstsemester-Studienplatz im Bereich (Human-)Medizin im ganzen Bundesgebiet einheitliche Bewerbungsfristen.

Für Abiturient*innen des Jahres 2020 wäre normalerweise der 15.07.2020 maßgeblicher Stichtag für eine Studienplatzbewerbung über Hochschulstart gewesen. Auch dieser Bewerbungstermin wurde nun verschoben. Abiturient*innen, die ihr Abi 2020 abgelegt haben, können sich nun über Hochschulstart bis zum 20.08.2020 für einen Medizinstudienplatz bewerben.

Für Abiturient*innen, die ihr Abitur nicht im gleichen Jahr der Bewerbung absolviert haben (sog. Alt-Abiturient*innen), wäre für ein Studium im Fachbereich Medizin im WS 20/21 normalerweise der 31.05.2020 Stichtag gewesen. Das Ende der Bewerbungsfrist für Altabiturient*innen ist nun auf den 25.07.2020 verschoben.

Bewerbungsfristen für höhere Fachsemester 

Andere Regelungen gelten für Medizinstudierende, die in einem höheren Fachsemester in ein Medizinstudium in Deutschland einsteigen wollen. Denn hier gelten die Regelungen und Fristen von Hochschulstart normalerweise nicht, sondern individuelle Fristen an den jeweiligen Hochschulen.

Aber auch diese Bewerbungsfristen wurden flächendeckend verlängert. Davon profitieren dann einerseits Studierende mit einem Teilstudienplatz wie auch Studierende, die aus dem Ausland in ein Medizinstudium an einer deutschen medizinischen Fakultät zurückkehren wollen: denn im einen wie im anderen Fall haben sich natürlich auch Studienprüfungen zeitlich verschoben, was eine Bewerbung innerhalb der regulären Fristen in vielen Fällen faktisch unmöglich gemacht hätte. Denn nicht nur die Prüfungen haben sich verzögert – auch das Ausstellen der entsprechenden Bescheinigungen findet erheblich später statt als sonst.

Universitäten reagieren unterschiedlich

Die universitären Bewerbungsfristen für höhere Semester sind aber aktuell dennoch nicht einheitlich: bisher haben vor allem Hochschulen und medizinische Fakultäten der Hochschulen in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und Baden-Württemberg sie vom 15.07.2020 auf den 20.08.2020 verlegt. An einigen Hochschulen gelten sogar noch längere Fristen, in denen man fehlende Unterlagen nachreichen kann.

Anders in Sachsen, Bayern und Schleswig-Holstein: die medizinischen Fakultäten an Universitäten in diesen Ländern haben sich bisher nicht bewegt und Bewerbungsfristen bis dato (Mitte Juli 2020) nicht verlängert.

Nordrhein-Westfalen – und damit z.B. auch die medizinische Fakultät der Universität zu Köln – hat die Bewerbungsfrist ebenfalls nicht angepasst. Das ist aber unproblematisch: die Bewerbungsfristen an den medizinischen Fakultäten für das folgende Wintersemester enden in NRW ohnehin erst am 15.09. eines jeden Jahres.

Auswirkungen auf Frist für Studienplatzklage? 

In vielen, wenn auch nicht in allen Bundesländern, muss der lagevorbereitende außerkapazitäre Antrag für eine Studienplatzklage im Fachbereich Medizin am 15.07. des Jahres gestellt werden. Bisher wurde diese Frist für das Erheben der Studienplatzklage nicht entsprechend verlängert. Das wäre eigentlich zu erwarten gewesen.

Dennoch gehen wir davon aus, dass im Falle einer verlängerten Bewerbungsfrist – ob Erstsemester oder höheres Semester – auch noch Änderungen erlassen werden, die auch eine Studienplatzklage nach Ablauf der ursprünglichen Frist ermöglichen.

Insofern gehen wir davon aus, dass auch Bewerber*innen, die sich erst nach dem 15.07. an uns wenden und Studienplatzklage erheben wollen, eine Chance haben werden, auch dann noch erfolgreich ihren Studienplatz einzuklagen.

Nehmen Sie gerne Kontakt auf – auch nach dem 15.07.! 

Sie haben jetzt erst, nach dem 15.07.2020, alle Unterlagen für Ihre Bewerbung an einer medizinischen Fakultät in Deutschland „zusammen“? Sie wollen einen Studienplatz Medizin im ersten Semester oder in einem höheren Fachsemester ergattern und Ihren Studienplatz – wenn nötig – auch einklagen?  

Dann kontaktieren Sie mich gerne unverbindlich in Köln unter 0221 1680 6590 oder über das anwalt.de-Kontaktformular!


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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