Die Neuerungen des Bußgeldkatalogs seit 28.04.2020

  • 2 Minuten Lesezeit

Am 28.04.2020 ist ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft getreten.

Medial ist das Thema sehr präsent.

Doch was sind die Hintergründe?

Was die wichtigsten praktischen Auswirkungen für den Alltag?

Ein kurz gehaltener, erster Überblick, der unter Ziffer 1. die Hintergründe und unter Ziffer 2. die wichtigsten Änderungen für den Alltag auf den Straßen aufzeigt. Unter Ziffer 3 erfolgt ein Ausblick.

1. Hintergrund:

Hintergrund für die Verschärfung des Bußgeldkatalogs sind, gemäß den Materialien des Bundesrats, insbesondere die Erhöhung der Verkehrssicherheit und eine gerechtere Gestaltung der Bußgelder (Quelle: https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/20/985/50.html;jsessionid=CF7A15230BD96199896E82D9CA2B5E6E.2_cid391?nn=4352768#top-50).

2. Wichtige Veränderungen:

Wer innerorts 21 km/h zu schnell unterwegs ist, riskiert jetzt ein 1-monatiges Fahrverbot. Die Regelbuße wurde hierfür auf 95 Euro erhöht. Vorher waren 31 km/h oder in der Regel mindestens 2 x 26 km/h Überschreitung innerhalb von 12 Monaten erforderlich.

Wer außerorts 26 km/h zu schnell unterwegs ist, riskiert nun ebenfalls ein 1-monatiges Fahrverbot. Auch hier beträgt die Regelbuße jetzt 95 Euro.

Beim Überholen von Fußgängern, Radfahrern und Elektrokleinstfahrzeugen beträgt der ausreichende Seitenabstand nun innerorts mindestens 1,5 und außerorts mindestens 2 Meter.

„Blitzerapps“ sind jetzt illegal. Die Verwendung hat eine Regelbuße von 75 Euro zur Folge.

Auch Parkverstöße werden jetzt deutlich härter geahndet. So wird selbst das „in zweiter Reihe halten“, auch ohne Behinderung, jetzt mit 55 Euro geahndet. Wer an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen oder im Bereich einer scharfen Kurve geparkt hat, muss mit 35 Euro rechnen.

3. Ausblick:

Es sind zahlreiche weitere Verschärfungen in Kraft getreten, die oben genannten Punkte sind nur Teile der voraussichtlich besonders praxisrelevanten Neuregelungen.

Insbesondere dadurch, dass es nun sehr viel leichter ist, Punkteeinträge im Fahreignungsregister (in „Flensburg“) zu erleiden, ist damit zu rechnen, dass die Anzahl der Verkehrsteilnehmer ansteigen wird, die gezwungenermaßen an Aufbauseminaren zum Punkteabbau teilnehmen müssen oder in Gefahr geraten, aufgrund von 8 Punkten den Entzug der Fahrerlaubnis zu erleiden.

Daher ist es, insbesondere für Verkehrsteilnehmer, die existentiell auf Ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind, mehr denn je anzuraten, Punkte nicht einfach zu akzeptieren, sondern sich, soweit Zweifel an der Rechtmäßigkeit bestehen, anwaltlich beraten zu lassen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Markus Weiß-Latzko

Beiträge zum Thema