"Sie haben das Recht zu schweigen..."

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„Sie haben das Recht zu schweigen...“

...so kennen Sie das vielleicht aus Filmen.

In Deutschland wird man im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren und auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren in der Regel nicht wie im Film belehrt.

Vielmehr kommt regelmäßig etwa folgender Satz:

„Es steht Ihnen frei, sich zur Sache zu äußern, nichts zu sagen oder zunächst einen Verteidiger zu befragen.“

Der/die Beschuldigte empfindet in dieser Situation meist einen extremen Rechtfertigungsdruck.

Dennoch gilt an dieser Stelle häufig: „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“

Warum?

Damit befasst sich der heutige Rechtstipp.

3 Gründe, die dafür sprechen, dass man als Beschuldigter – jedenfalls in den meisten Fällen – zunächst von seinem Schweigerecht Gebrauch machen sollte:

1. Der Beschuldigte kennt bei der ersten Vernehmung nicht den gesamten Akteninhalt. 

Der Beschuldigte weiß im Zeitpunkt der ersten Vernehmung weder genau, wie der Vorwurf zustande kommt, auf welche Beweismittel sich der Tatverdacht stützt (etwa belastende Zeugenaussagen, Videoaufnahmen etc.), noch, wie schwerwiegend der Tatvorwurf im Einzelfall wiegt. Auch besteht die Gefahr, selbst nur noch weitere Ansatzpunkte für Ermittlungen zu liefern. Auch, wenn man unschuldig ist.

Eine optimale Verteidigung ohne Aktenkenntnis ist nicht möglich.

2. Eine Aussage, die den Tatvorwurf bestreitet, ist, streng genommen, (eigentlich) unnötig. 

Die Ermittlungsbehörden müssen die Schuld nachweisen und nicht der Beschuldigte seine Unschuld. Natürlich kann es im Einzelfall ratsam sein, den Tatverdacht durch eine Stellungnahme zu entkräften. „Aus der Hüfte heraus“, spontan, ist dies jedoch meistens keine gute Idee. 

Es gilt: Was einmal gesagt wurde, steht auch in der Akte. Und diese Angaben werden extrem genau überprüft. Wieder und wieder und wieder. Also sollten die Angaben stimmig und wohlüberlegt sein.

3. Durch die Drucksituation können leicht „schiefe“ oder widersprüchliche Angaben entstehen. Das sieht dann für die Ermittler oft so aus, als würde gelogen.

Foto(s): Markus Weiß-Latzko

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