Einschaltung niederländischer Anwälte – Warnhinweise

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Sie beabsichtigen, einen niederländischen Anwalt zu beauftragen? Beachten Sie bitte folgenden Hinweise:

1. Honorare – keine Gebührenordnung

In den Niederlanden gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung. Die niederländischen Anwälte arbeiten auf Stundenbasis. Das Honorar wird frei vereinbart.

2. Haftung für Berufsfehler?

a) Oft beschränkt

Die niederländischen Anwälte beschränken häufig ihre Haftung für Berufsfehler. Womit müssen Sie rechnen?

aa) Fahrlässigkeit – keine Haftung

Die Haftung wird auf vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Berufsfehler beschränkt. Da in den meisten Fällen nur einfache Fahrlässigkeit bewiesen werden kann, bedeutet diese Haftungsbeschränkung, dass Sie regelmäßig auf einem Schaden wegen eines Berufsfehlers sitzen bleiben.

bb) Höchstbetrag

Die Haftung wird auf den Betrag beschränkt, den die Berufshaftpflichtversicherung zahlt. Und wenn die Berufshaftpflichtversicherung aus irgendeinem Grund nicht zahlt, wird die Haftung auf einen Höchstbetrag beschränkt. Ein Beispiel aus meiner Praxis: Der niederländische Anwalt beschränkt seine Haftung auf 25.000 €. Wenn sein Honorar für die Tätigkeit, die zu dem Haftungsfall geführt hat, 25.000 € übersteigt, haftet er in Höhe des Honorars. Das war's.

b) Anwaltshaftung durchsetzen – ein Hürdenlauf

Sie müssen den Anwalt bei einem niederländischen Gericht verklagen. Sie werden also mit der Sprachbarriere, dem fremden niederländischen Prozessrecht und dem fremden niederländischen Anwaltshaftungsrecht konfrontiert.

3. Juristenausbildung

Die Juristenausbildung in den Niederlanden ist ganz anders als in Deutschland. Schon nach dem Universitätsexamen darf man als Anwalt arbeiten. Deutschland mit seiner Ausbildung zum Volljuristen ist da viel zurückhaltender. Das bleibt nicht ohne Auswirkungen auf die Professionalität. Zudem wirkt sich Learning by Doing auf die Anzahl der Stunden aus, die Ihnen in Rechnung gestellt werden.

GENSCH – Anwaltsbüro für niederländisches Recht.



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