Endgültiges Nichtbestehen hochschulrechtlicher Prüfungen

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Das Nichtbestehen einer Prüfung führt in der Regel zu einem Leistungsdruck. Das endgültige Nichtbestehen einer hochschulrechtlichen Prüfung hat weitreichendere Folgen. Die Zwangsexmatrikulation und damit das Ende seines Berufswunsches.

Aus diesem Grund ist es angebracht, sich gegen den Bescheid über das endgültige Nichtbestehen rechtlich zur Wehr zu setzen. In einigen Bundesländern ist der Widerspruch der richtige Rechtsbehelf. In Berlin ist unmittelbar Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben.

Warum sich die rechtliche Auseinandersetzung lohnen kann:

Im Widerspruchs- und/oder Klageverfahren können sich im Wege der Akteneinsicht Anhaltspunkte ergeben, aufgrund dessen der Bescheid über das endgültige Nichtbestehen als rechtswidrig anzusehen ist. Die Rechtswidrigkeit kann sich zum einen aufgrund einer fehlerhaften Bewertung einer einzelnen Prüfung ergeben oder aber aufgrund von prüfungsrechtlichen Verfahrensfehlern, welche nicht oder nicht zu Genüge Beachtung gefunden haben.

Viele Studierende streben eine Neubewertung an. Häufiger sind es jedoch Verfahrensfehler, die dem Studierenden die Möglichkeiten bringen, seinen Wunschberuf weiterhin anstreben zu können, indem der gewählte Studiengang fortgesetzt werden kann. Die Folge eines beachtlichen Verfahrensfehler ist nämlich die Wiederholung eines Prüfungsversuchs.

Das Prüfungsrecht ist insbesondere durch die Rechtsprechung geprägt. Aufgrund der Spezialkenntnisse und der Bedeutung des Falls, ist es ratsam sich von Beginn an rechtlichen Beistand zu nehmen.

Gerne stehe ich Ihnen bei dieser Angelegenheit zur Verfügung und setze mich mit meinem Fachwissen und Engagement dafür ein, dass diese Gegebenheit rückblickend nur ein Stein auf Ihrem beruflichen Werdegang gewesen ist, den Sie mit meiner Unterstützung beiseite schieben konnten.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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