Erbschaft aus Barcelona, Madrid, Mallorca im Jahre 2020

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Die folgenden Ausführungen richten sich an Erben aus Deutschland nach dem Todesfall und den deutschen Bürger, der in Madrid und Barcelona lebt und seine Nachlassplanung korrekt ausführen möchte, da die Erben nicht in Spanien leben, oder auch Vermögensgüter in Spanien und Deutschland hat und Testamentsvollstreckung mit Verteilung an die verstreuten Erben notwendig ist.

Erbschaft aus Spanien, Madrid, Barcelona, Costa Brava, Mallorca

Wir empfehlen die folgende Vorgehensweise, wobei RA D. Luickhardt und sein Legalium Team alle Dienste für die Erben erledigt, ohne dass eine Anreise erforderlich ist.

  1. Sicherung der persönlichen Gegenstände
  2. Beauftragung eines Beerdigungsinstitutes – Abfrage der Sterbegeldversicherung
  3. Erlangung der internationalen Sterbeurkunde – Testamentsregisterabfrage – Einholung des originalen Testaments
  4. Abfrage der Banksalden zum Todestag
  5. Bewertung der Immobilie zu erbschaftsteuerlichen Zwecken
  6. Kündigung von laufenden Verträgen wie Telefon etc.
  7. Mitteilung an die Rentenversicherung
  8. Erstellung eines Nachlassinventars und Vorbereitung der spanischen Erbschaftsteuererklärung

Tipp

Sollte der Erbe in Deutschland leben, muss er trotzdem in Spanien eine sogenannte beschränkte Erbschaftsteuererklärung für alle Güter und Rechte des Nachlasses abgeben.

Fristen

Die Erbschaftsteuererklärung ist innerhalb von 6 Monaten nach dem Tod zu erledigen, wenn nicht bis zum 5. Monat eine Fristverlängerung auf 12 Monate beantragt wurde.

Erbschaftsteuer Tipp 

Kinder haben in Madrid bis zu 99 % Erbschaftsteuerfreiheit. 

In Barcelona besteht nur ein Freibetrag von 100.000 EUR, jedoch darauffolgend eine abgestufte Vergünstigung je nach Nachlasswert.

Weitere Vorgehensweise bei einer Erbschaft aus Spanien

  1. Lebt der Erbe in Deutschland, muss beim Zentralfinanzamt in Madrid die Erbschaftsteuererklärung abgegeben werden, selbst wenn der Verstorbene in Madrid gelebt hat.
  2. Vorbereitung der notariellen formellen Erbschaftsannahme in Spanien. Diese formelle Erbschaftsannahme ist nach spanischem Recht notwendig, um die Eintragung des Erben in das Grundbuch zu erlangen.
  3. Nach der Eintragung der Erbschaftsannahme in das Grundbuch von Madrid oder Barcelona kann die Immobilie verkauft werden und das Bankkonto der Erbschaft freigeschalten werden, sodass der Erbe darüber verfügen kann.
  4. Unser Hausarchitekt erstellt für den Verkauf ein Verkaufsexposé und eine marktgerechte Bewertung, sodass zum Marktpreis ein Immobilienkäufer gefunden werden kann.
  5. Nach dem Immobilienverkauf muss die spanische Gewinnsteuererklärung abgegeben werden, wobei wir schon bei der Erbschaftsbewertung darauf achten, dass die Gewinnsteuer von 19 % in Spanien minimiert wird.

Nachlassplanung eines deutschen Bürgers in Madrid, Barcelona, Mallorca, Ibiza

Testament in Spanien

In Madrid gilt das spanische Erbrecht und in Barcelona gilt das katalonische Erbrecht, wenn der Erblasser in seinem Testament keine Rechtswahl trifft, wenn er dort dauerhaft lebt.

Der Erblasser kann jedoch seit dem 17.08.2015 nach der europäischen Erbrechtsverordnung auch das Recht seiner Nationalität in einem Testament wählen, also das deutsche Erbrecht.

Tipp für das Testament in Spanien

Dies kann interessant sein, wenn Pflichtteilsrechte von Kindern minimiert werden sollen. 

Pflichtteilsrechte der Kinder:

  • deutsches Pflichtteilsrecht: Hälfte des gesetzlichen Erbrechts
  • katalanisches Pflichtteilsrecht: nur 25 % des Nachlasses maximal.
  • spanisches Pflichtteilsrecht: 66,6 % des Nachlasses

Des Weiteren ist es interessant, wenn durch Testamentsvollstreckung angeordnet wird, das deutsche Erbrecht zu wählen. Da nach deutschem Erbrecht der Testamentsvollstrecker die Erbschaft mit Immobilienverkäufen komplett abwickeln kann, ohne Mitwirkung der Erben.

Die Testamentsvollstreckung kann von einem Erben oder einem Rechtsanwalt übernommen werden. RA D. Luickhardt bietet diesen Service an, vor allen Dingen dann, wenn es um grenzüberschreitende Vermögensmassen geht und keine nahen Verwandten vorhanden sind, bzw. verschiedenste Erben oder Vermächtnisse im Testament verfügt werden, die zu einer komplexen Teilung führen.

Erbschaftsteuer Madrid, Barcelona, Mallorca

Da in Spanien auf die belegenen Güter und Rechte stets Erbschaftsteuer anfällt, ist bei jeder Nachlassplanung auch eine Erbschaftsteuersimulation durchzuführen.

Wir empfehlen stets eine rechtzeitige Nachlassplanung mit einer Testamentserstellung, sodass nach dem Tod keine Zweifel und Streitigkeiten zwischen den Erben entstehen können.

Die Testamentserstellung kann einhergehen mit einer spanischen Patientenverfügung (testamento vital), sodass auch in schwierigen Lebenssituation nicht der Richter über lebensverlängernde Maßnahmen entscheiden muss, sondern der Wille schriftlich niedergelegt ist. 

Die Patientenverfügung kann mit einer Vorsorgevollmacht für einen nahen Angehörigen ergänzt werden, so auch bei Demenz und Bewusstlosigkeit zu Lebzeiten schon von einer Vertrauensperson gehandelt werden.

Nicht zu vergessen ist, dass die Vorsorgevollmacht mit dem Tod erlischt und dann das Testament zur Geltung kommt.

Insider Steuertipp

Aktuell wird für Dezember 2019 und das Jahr 2020 in Spanien der Erbvertrag statt dem Testament in Spanien bevorzugt.

Der Erbvertrag wird in Barcelona, Katalonien und den Balearen mit Mallorca eine besondere Bedeutung im lokalen Foralrecht als pacto sucesorio zugewiesen, indem die Besteuerung nicht als Schenkung durchgeführt wird, obgleich zu Lebzeiten schon Immobilien auf die Kinder als zukünftige Erben übertragen werden. 

Diese Schenkung auf den Todesfall hat steuerliche Gründe, zum einen gibt es auf Mallorca keine Vergünstigung von Schenkungen in der Schenkungssteuer, anders in Madrid mit 99 %, und zum anderen ist der Einkommensteuerspitzensatz bei 47.5 %.

Wenn zu Lebzeiten aus Mieteinnahmen hohe Einkommensteuerpflichten entstehen, dann ist es steuerlich günstig, die Immobilie schon zu Lebzeiten auf das Kind zu übertragen, wenn das Kind geringere Einkünfte hat.

Die oberste Rechtsprechung schützt seit 2016 dieses Steuersparmodell vor Versuchen der Abschaffung. 

Obgleich bei Nichtspaniern noch im Jahre 2019 eine Anwendung verneint werden sollte, da diese keine Bürgerrechte auf Mallorca erwerben können, hat hier die Rechtsprechung eine Wende gemacht, zugunsten der Anwendung auch für Nichtspanier, die mindestens 10 Jahre auf Mallorca dauerhaft leben.

Unser Service

Wir sorgen für die praktische und rechtlich korrekte Erbschaftsabwicklung, Erbschaftsteuerabwicklung in Spanien und Testamentsvollstreckung in Spanien nach deutschen Rechtsmaßstäben.

RA D. Luickhardt, Doppelzulassung als Rechtsanwalt in Spanien und Deutschland und Steuerberater in Spanien, steht Ihnen an den Kanzleistandorten Madrid und Barcelona mit Costa Brava und Mallorca zur Verfügung und sorgt mit seinen Legalium Team von der Organisation der Beerdigung, Testamentseröffnung, Erbschaftsteuererklärung, Immobilienverkauf in Madrid und Barcelona bis hin zur Erbschaftsauseinandersetzung, sei es notariell oder auch gerichtlich, zur Verfügung.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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