Euroweb Deutschland GmbH kündigen

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Die Euroweb Deutschland GmbH bietet Komplettpakete rund um die Planung, Entwicklung, Vermarktung und Betreuung von Webseiten an. Dieses Paket hat Vertragslaufzeiten von oft 1,5 bis 2 Jahren, sodass sich viele Kunden fragen, ob sie sich nicht schon früher vom Vertrag lösen können, weil das Paket zu teuer ist oder schlicht nicht benötigt wird. Wir erklären, wie Sie mit unserer Hilfe aus dem Vertrag rauskommen!

Können die Verträge gekündigt werden?

Rechtsanwalt Guido Kluck erklärt: „Die Kunden, die ihre Verträge kündigen wollen, stören sich vor allem an der langen Vertragslaufzeit. Sie hängen in einem zweijährigen Vertrag fest und zahlen dafür fünfstellige Summen. Die abgeschlossenen Verträge gelten gem. § 631 BGB als Werkvertrag. Diese können gem. § 648 S. 1 BGB jederzeit gekündigt werden. Das Lösen vom Vertrag ist also kein Problem. Es gibt aber einen anderen Haken: Der Unternehmer darf trotzdem die vereinbarte Vergütung verlangen – abzüglich der durch die Aufhebung des Vertrags ersparten Leistungen.“

Sind die hohen Ausgleichszahlungen berechtigt?

Die Euroweb Deutschland GmbH verlangt bei einer Kündigung Ausgleichszahlungen. Damit diese berechtigt sind, muss sie darlegen, welche Leistungen in welcher Summe erbracht wurden und welche Kosten sie durch die Kündigung gespart hat. In Betracht kommen zum Beispiel Kosten für Mitarbeiter, Hosting und Registrierung. Die Rechtsprechung hat in den Gerichtsverfahren der Euroweb Deutschland GmbH Regeln aufgestellt. Eine bloße Behauptung, dass nur festangestellte Mitarbeiter beschäftigt und daher keine Kosten gespart würden, reicht zum Beispiel nicht aus.

Auch eine Auflistung mit Beträgen für Vertriebskosten, EDV-Erfassung, Verwaltungstätigkeiten, Personal- und Materialkosten etc. wurde gerichtlich abgewiesen. Das Unternehmen hätte detailliert und einzelfallbezogen ausführen müssen, wie sich die Beträge zusammensetzen. Beim Personal zum Beispiel fehlte es an Angaben zum Arbeitseinsatz und Stundenlohn.

Was sollten betroffene Kunden tun?

„Wer den Vertrag bereits gekündigt und eine Abrechnung über die noch offenen Beträge erhalten hat, sollte diese von einem erfahrenen Anwalt auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen lassen. Die Euroweb Deutschland GmbH hat schon oft vor Gericht verloren, weil ihre Kostenaufstellung nicht schlüssig war.

Wer den Vertrag noch nicht gekündigt hat, sollte prüfen lassen, ob es im jeweiligen Einzelfall bessere Alternativen zu einer Kündigung wie Widerruf und Anfechtung gibt“, erklärt Rechtsanwalt Guido Kluck, L.L.M.

Wir helfen Ihnen!

Sie wollen sich von Ihrem Vertrag mit der Euroweb Deutschland GmbH lösen? Dann wenden Sie sich unverbindlich an unsere Kanzlei – wir helfen Ihnen umgehend! Zusammen mit Ihnen entwickeln wir eine Strategie, sich von dem Vertag zu lösen und notfalls auch gegen die Euroweb Deutschland GmbH vorzugehen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.legalsmart.de/blog/euroweb-deutschland-gmbh-kuendigen


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