Fachanwalt Erbrecht - Kenntnisse und Fähigkeiten

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Das Erbrecht ist eines der Rechtsgebiete mit der höchsten persönlichen Bedeutung und Reichweite aller Beteiligten. Hier geht es häufig nicht nur um wirtschaftliche Interessen, sondern vielmehr auch um familiäre Beziehungen und um Gegenstände von ideellem Wert.

Zugleich ist das Erbrecht ein höchst komplexes und umfangreiches Rechtsgebiet.

Worin unterscheiden sich Vor- und Nacherben? Und was genau darf ein befreiter Vorerbe im Gegensatz zu einem nicht befreiten Vorerben? Wer oder was kann überhaupt wirksam in einem Testament bedacht werden? Reicht es aus, wenn ein Vermächtnis ausgesetzt wird? Wer bekommt das Hab und Gut, wenn kein Testament erstellt wird? Wie wird bei bestehendem Grundbesitz am besten verfahren? Sollten bereits im Vorfeld Schenkungen getätigt werden?

Diese und viele weitere Fragen stellen sich im Laufe eines Lebens, denn Erbrecht ist keineswegs ein Rechtsgebiet, welches ausschließlich die ältere Generation betrifft. Und die Lösungen sind hier so individuell wie das Leben selbst, die Gestaltungsmöglichkeiten der Verfügungen von Todes wegen sind kaum begrenzt und es ist stets nach den Umständen des Einzelfalles eine individuelle Lösung zu finden.

Es ist erfahrungsgemäß deutlich einfacher und kostengünstiger zu Lebzeiten vernünftig vorzusorgen, als im Nachhinein die Hinterlassenschaft zu ordnen.

In diesem Bereich ist mithin eine qualifizierte Beratung unerlässlich.

Als Fachanwalt für Erbrecht ist es daher nicht nur vonnöten, Sachverstand und Logik in einen Fall einzubringen, sondern auch Menschenkenntnis und Mitgefühl. Während Letzteres eher zu den persönlichen Eigenschaften zählt, wird Ersteres durch zahlreiche und intensive Lehrgänge und Fortbildungen geschult. So gehören zu den nachzuweisenden besonderen Kenntnissen im Erbrecht

1. das materielle Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,

2. das internationale Privatrecht im Erbrecht,

3. die vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,

4. die Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,

5. die steuerrechtlichen Bezüge zum Erbrecht,

6. sowie Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.

Sie sind mit Ihrem erbrechtlichen Anliegen mithin bei einem Fachanwalt für Erbrecht bestens aufgehoben.

Ich bin Fachanwalt für Erbrecht und berate Sie gern im Rahmen Ihrer Nachlassplanung. Kontaktieren Sie mich unter dem hiesigen Kontaktformular, rufen Sie mich an oder schreiben mir eine E-Mail. Weitere Informationen finden Sie auch auf meiner Homepage.


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