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Freizügigkeit - was Sie wissen und beachten müssen!

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Freizügigkeit - was Sie wissen und beachten müssen!

Was bedeutet Freizügigkeit?

In der Bundesrepublik Deutschland gilt laut Grundgesetz (GG) das Grundrecht der Freizügigkeit (Art. 11 GG). Alle Deutsche im Sinne des Grundgesetzes besitzen die Freiheit, ihren Aufenthalt und ihren Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik frei zu bestimmen und jederzeit zu ändern. Dieses Recht kann nur für bestimmte Fälle, z. B. bei schweren nationalen Unglücksfällen, beschränkt werden.

Freizügigkeit für EU-Bürger – was ist zu beachten?

Darüber hinaus hat jeder Staatsangehörige eines Mitgliedstaates der Europäischen Union als Unionsbürger grundsätzlich das Recht, sich in der Europäischen Union frei zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedstaat einzureisen und sich dort aufzuhalten. Dafür benötigt man kein Visum, es reicht der Besitz eines gültigen Ausweisdokuments.

Freizügigkeit als Arbeitnehmer – was gilt?

Innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten haben deren Staatsangehörige das Recht, ihren Arbeitsplatz frei zu wählen. Eine Arbeitserlaubnis wird nicht benötigt. Das heißt, der Arbeitnehmer und seine Familienangehörigen haben dort ein Aufenthaltsrecht zur Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit. Als Unionsbürgerin oder Unionsbürger darf man auch in einen anderen Mitgliedstaat einreisen und sich dort zur Arbeitsuche aufhalten. Jedoch besteht dieses Recht nur für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten.

Für wen gilt die Freizügigkeit?

Die Freizügigkeitsrichtlinie gilt für Bürger der EU-Mitgliedsstaaten sowie deren Familienangehörige für Reisen mit einer Dauer von bis zu drei Monaten (Paragraf 2 Absatz 5 Freizügigkeitsgesetz/EU). Folgende Personengruppen können unter Umständen länger außerhalb ihres Heimatstaats residieren:

  • Arbeitnehmer sowie Unionsbürger zur Arbeitssuche oder zur Berufsausbildung
  • Selbstständige sowie Erbringer von Dienstleistungen
  • nicht erwerbstätige Unionsbürger mit ausreichend Existenzmitteln und Krankenversicherungsschutz
  • Unionsbürger, die nach fünf Jahren rechtmäßigem Aufenthalt ein Daueraufenthaltsrecht erworben haben
  • Familienangehörige von Unionsbürgern, wenn sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen
Foto(s): ©Pexels/RODNAE Productions

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