Geblitzt: BAB 3/ Suhl, Schweinfurt -EF/AD Sued Harz, km 131-129 - Bußgeld vermeiden!

  • 3 Minuten Lesezeit

Sie sind an der oben genannten Stelle von dem Blitzer erfasst worden und haben einen Anhörungsbogen odert Bußgeldbescheid der Zentralen Bußgeldstelle Artern erhalten? Ein erfahrener Verteidiger in Bußgeldsachen kann Ihnen das drohende Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot ersparen. 

Hier liefern der Verteidigung besonders die Schwächen des verwendeten Messgerätes vom Typ PoliScan Speed, die besten Argumente . Es handelt sich um ein Lasermessgerät der Firma Vitronic und ist eines der am meisten eingesetzten, aber auch umstrittensten Messgeräte Deutschlands. Teilweise wird es, wegen der löschung der Rohmessdaten als Blackbox bezeichnet. Das Messgerät hat auch schon das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigt, welches zugunsten des betroffenen entschied (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. November 2020 - 2 BvR 1616/18 -, Rn. 1-72,).

Es misst mittels fächerförmig ausgesandter Laserstrahlen die Zeit, die ein Fahrzeug auf einer bestimmten Strecke benötigt. Hieraus wird mittels der Formel v=s/t die Geschwindigkeit berechnet. In Praxisversuchen hat sich jedoch gezeigt, dass bei ca. der Hälfte der Messungen die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit nicht mit der vom Gerät angezeigten übereinstimmt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch Sie von diesem Fehler betroffen sind. Hintergrund ist, dass das Messgerät in einem Teil der Messungen Messwerte einbezieht, die außerhalb des in der Bauartzulassung des Messgeräts als zulässigen Messbereiches vorgegebenen 50 m bis 20 m vor dem Messgerät gewonnen werden. Damit arbeitet das Messgerät nicht nach den Vorgaben der Gerätezulassung und ist schon daher kein standardisiertes Messverfahren. Dies ist insbesondere von Bedeutung, da das Messgerät auch noch über einen zweiten zulässigen Messbereich verfügt, welcher aber einen anderen Aufbau voraussetzt.  

Ebenso ist erforderlich, dass dar Messbeamte ordnungsgemäß geschult ist, denn in der Bedienungsanleitung ist unter Punkt 3 ausdrücklich vorgegeben, dass die Handhabung des Systems durch unterwiesenes Messpersonal erfolgen sollte. Der Hersteller verweist diesbezüglich auf sein Schulungsangebot, dass der Sachkunde des Messpersonals dient. Auch geht der Hersteller in der Bedienungsanleitung unter Punkt 2 von einer Beeinträchtigung des Systems aus, wenn das System von nicht ordnungsgemäß geschultem Personal bedient wird. Dies bezieht sich auch auf den Beamten der die Messung im Nachgang lediglich auswertet. Nicht selten fehlen diese Nachweise bzw. einer davon, sodass die Messung von den Gerichten als nicht exakt genug bewertet wird. Diese Sachkunde wird auch nicht umsonst gefordert. Sie ist von überragender Bedeutung für eine zuverlässige Messung. So ist die richtige Einstellung des Schwenkwinkels, welcher anhand des Abstandes des Gerätes zum Fahrbahnrand ermittelt wird für die Messung von Bedeutung. Hierfür sind besondere Sorgfalt und Kenntnisse der Beamten nötig. Das ungenaue Arbeiten des Messbeamten, kann zur Unverwertbarkeit der Messung führen. Das Mess-/Tatfoto ist das einzige Beweismittel, denn die Rohmessdaten werden im Gegensatz zum ES 3.0 nicht gespeichert. Für dessen Auswertung ist die digitale Auswerteschablone von entscheidender Bedeutung. Diese wird nachträglich digital auf das Messfoto gelegt. Schon kleinste Ungenauigkeiten können dabei zu einer Unverwertbarkeit des Fotos führen. darüber hinaus wird das Tatfoto mit Auswerterahmen, wird nicht durch das Messgerät bzw. die Messsoftware selbst generiert, sondern durch die Auswertesoftware („TUFF-Viewer“). Diese Auswertesoftware ist jedoch nicht Bestandteil der Gerätezulassung und ist daher nicht geeicht. Auch dies führt dazu, dass von einem standardisierten Messverfahren keine Rede sein kann.

Gesetzlich ist eine gültige Eichung des Gerätes vorgeschrieben. Es wurde schon ganze Messreihen verworfen und die Betroffenen freigesprochen, weil diese abgelaufen war.   

Rechtsanwalt Held ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht. Damit hat er das Wissen und die Erfahrung, um Sie optimal zu beraten und zu verteidigen. 


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Alexander Held

Beiträge zum Thema