Geblitzt in Schleswig, St. Jürgener-Straße, K 129, in Höhe Verkehrsbetriebe- Fehlerhafte Messung!

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Die Bußgeldstelle des Kreises Schleswig- Flensburg macht Ihnen ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h zum Vorwurf? Dann akzeptieren Sie die drohenden Strafen nicht vorschnell. Denn dank der Unzuverlässigkeit der hier aufgebauten Lichtschrankenmessung ist die Erfolgsquote im Einspruchsverfahren überdurchschnittlich hoch.

Dieses Messsystem funktioniert relativ simpel. Auf einer Länge von 25 Metern queren Laserstrahlen parallel die Fahrbahn. Die Unterbrechung der jeweiligen Frequenz durch das Fahrzeug ermöglicht die Bestimmung der benötigten Fahrzeit und so letztlich die Berechnung der Geschwindigkeit.

Aber hier sind häufig nicht alle Sensoren exakt  im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert, was immer zu überhöhten Geschwindigkeitsanzeigen führt. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich kann es zu Schwierigkeiten bei der Zuordnung kommen. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Nachweis möglich, dass tatsächlich das Fahrzeug auf dem Foto gemessen wurde. Oft werden auch durch die von den vorbeifahrenden Autos verursachten Erschütterungen die Messsensoren leicht verschoben. Auch dieses führt zu Verfälschungen bei der Datenerfassung. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die eingesetzten Messbeamten oder ist die Geräteeichung erloschen, kann der Verteidiger ein Verwertungsverbot geltend machen.

Dies ist nur eine sehr kleine Auswahl der Fehler, die bei der Auswertung der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge wertet Ihre Messakte aus und lässt ein technisches Sachverständigengutachten erstellen. Mit diesem wird die Unverwertbarkeit Ihrer Messung nachgewiesen.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.

Punkte im Fahreignungsregister (früher Verkehrszentralregister) in Flensburg oder gar ein Fahrverbot bleiben Ihnen in diesem Fall erspart. 

Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung entstehen Ihnen für dieses Verfahren keine Kosten.

Wichtig: Melden Sie sich frühzeitig bei einem auf das Ordnungswidrigkeitenrecht spezialisierten Rechtsanwalt, am besten schon dann, wenn Ihnen ein Anhörungsbogen der Behörde zugegangen ist. Rechtsanwalt Andreas Junge kennt die Möglichkeiten, Sie bereits in diesem frühen Verfahrensstadium effektiv zu verteidigen. 

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an.

Die anwaltliche Erstberatung in jedem Fall kostenlos und begründet keine Verpflichtung.

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich.

Foto(s): andreas junge

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