Geblitzt! Mal wieder Probleme mit dem Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed

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Neben den Messgeräten der Firma ESO sorgt das Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed der Firma Vitronic immer wieder für Schlagzeilen. Bei diesem handelt es sich um ein hochkomplexes Lasermessgerät. Vom Messgerät wird ein „Laserteppich“ über die Fahrbahn gelegt. Die angemessenen Fahrzeuge werden im ankommenden Verkehr registriert und dann vom Gerät über eine Meßdistanz von 75-10 Meter vor dem Gerät hinweg verfolgt. Mit dem Gerät PoliScan Speed soll die Messung in einem Korridor von 50-20 Meter vor dem Messgerät erfolgen. Das Foto wird dann erst kurz vor dem Gerät aufgenommen. Der eigentliche Messbereich ist hierauf nicht abgebildet.

1. Probleme und Auffälligkeiten in der Vergangenheit

Das Messgerät PoliScan Speed ist in der Vergangenheit bereits mehrfach in die Kritik geraten. Bei den Softwareversionen 1.5.3 und 1.5.4 hat sich gezeigt, dass es zu Kameraauslöseverzögerungen kommen kann. In diesen Fällen war die Zuordnungssicherheit des Messwerts zu dem abgebildeten Fahrzeug kritisch zu prüfen.

Darüber hinaus ist problematisch, dass sich der Laserstrahl mit zunehmender Entfernung immer mehr aufweitet. Dies ist auch in der Gebrauchsanweisung für das Laserhandmessgerät (Laserpistole) Riegl FG21-P beschrieben und thematisiert. Von einem Sachverständigen wurde auch beim Messgerät PoliScan Speed festgestellt, dass durch die Verschiebung der Abtasthöhe aufgrund der Verringerung der Entfernung des Fahrzeugs zu Messgerät, es zu einer sog. „Stufenprofilmessung“ zulasten des Betroffenen kommen kann.

Weiter hat sich in der Vergangenheit gezeigt, dass die Größe der in das Messfoto hinein projizierten Auswertehilfe (Rahmen) – anders als vom Hersteller der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) behauptet – nicht vom Messgerät abhängt, sondern von der verwendeten Auswertesoftware. Seitens eines Sachverständigen konnte belegt werden, dass bei ein und derselben Messdatei ein unterschiedlich großer Rahmen in der Messfoto projiziert wurde, abhängig davon, ob es mit der Auswertesoftwareversion 3.38.0 oder 3.45.1 geöffnet wurde.

2. Neues Problem mit dem Messgerät PoliScan Speed

Nun hat ein Sachverständiger nachgewiesen, dass das Messgerät auch teilweise Messwerte berücksichtigt, die außerhalb des in der Bauartzulassung festgelegten Bereichs liegen. Dies ist unzulässig.

Seitens des Herstellers und der PTB wird hier seit Jahren ein Versteckspiel betrieben und man schiebt dem jeweils anderen die Verantwortung und Verpflichtung zur Klärung der Fragen zu, ohne dass tatsächlich Aufklärung betrieben wird.

Die verhängten Bußgeldbescheide sollten daher kritisch überprüft werden. Das Kostenrisiko ist überschaubar, wenn es eine Rechtsschutzversicherung gibt.

RA Hamm hat sich u.a. auf die Verteidigung gegen Geschwindigkeitsmessungen, Abstandsunterschreitungen oder den Vorwurf, eine rote Ampel überfahren zu haben (sog. Blitzer), spezialisiert. Regelmäßig überprüft er Messungen mit den Geräten PoliScan Speed, ES1.0, ES3.0, Riegl FG21-P, ProVida, VKS, Traffipax SpeedoPhot, Traffipax TraffiStar, TraffiPatrol, Multanova, LaserPatrol, LEIVTEC, GATSO, LAVEG und JVC-Piller CGP50E. Reagieren Sie nicht auf Schreiben der Behörden, sondern rufen Sie RA Hamm gleich an, damit er Sie von Anfang an unterstützen und alle Möglichkeiten der Verteidigung für Sie ausschöpfen kann. RA Hamm hilft in Strafverfahren und Bußgeldsachen – deutschlandweit.

Rechtsanwalt Werner Hamm

Fachanwalt für Strafrecht

Bogdahn & Partner mbB Rechtsanwälte


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